Hallo,
ich habe gehört, dass ich trotz Bafög Anspruch auf Wohngeld habe. Nicht viel, aber ein kleiner Teil wird noch aufgestockt.
Jetzt war ich auf der Wohngeldstelle, wollte einen Antrag holen und die meinten wenn ich Bafög beziehe hätte ich keinen Anspruch. Damit wäre meine Frage normaler weise beantwortet. Da aber viele Ämter mist erzählen und nicht wissen was der andere macht, wurde ich gern wissen ob es denn wirklich so ist.
vielen dank im voraus.
Geändert von Pikary (08.03.2009 um 01:08 Uhr)
Du hast nur Anspruch auf Wohngeld, wenn du BAföG zu 100% als Bankdarlehen beziehst, was bei einem normalen Erststudium nicht der Fall ist. Du kannst auch Anspruch auf Wohngeld haben, wenn du mit einem Kind oder anderen Personen zusammenlebst, die Sozialhife, Sozialgeld oder Hartz 4 erhalten und kein Wohngeld Anspruch haben.
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