Wer übernimmt das fehlende Gehalt bei Kurzarbeit
Bei Kurzarbeit erhält der betroffene Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeitet. Dies aber nicht in vollem Umfang. Die Agentur für Arbeit zahlt nur 60% des letzten Nettolohns, bzw. 67% wenn ein Kind zu versorgen ist.
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