Ich moechte iener Rueckforderung wiedersprechen. Koennen mir dadurch zusaetzliche Kosten entstehen?
Welche Rückforderung, BAFöG?
Es entstehen Dir keine Kosten.
Einen mögl. Anwalt bezahlst Du selbst (es gibt Ausnahmen).
Überlege Dir eine gescheite Begründung für den Widerspruch.
Oder soll der Widerspruch die "Frist zur Rückzahlung" nur hinauszögern?
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Also ich habe Schueler bafoeg bekommen und eine Rueckforderung bezahlt. Nun habe ich eine weitere Forderung bekommen ich solle die entstandenen Zinsen mit einem Satz von 6 prozent bezahlen. Gegen diesen mir zu hoch erscheindenden Zinssatz moechte ich wiederspruch einreichen. Ausserdem geht deren Rechnung nicht auf da ich bei der beigelegten Aufschluesselung nur auf 5.19% komme. Also moechte ich auch dagegen Wiedersprechen da die Forderung nicht Nachvollziehbar ist. Desweiteren Ist nicht nachvollziehbar wie der entsprechende Zinssatz zu Stande kommt.
Eine Verzoegerung wuerde mir auch schon recht gut gefallen. Nur wenn es zu einem Verfahren kommt, muesste ich dann z.B. zusaetliche bearbeitungsgebuehren bezahlen oder Gerichtskosten, falls das Gericht zu gunsten des Amtes entscheidet?
Auf Anwalt wuerde ich falls mir niemand kostenlos hilft gerne verzichten. Mir geht es nicht darum Recht zubekommen, sondern nur ein wenig zu stressen, da es mir so vorkommt als wollte man einfach noch ein paar Euro extra melken wollen.
Ich moechte halt nur nicht Zusaetzliche Kosten die mir eventuel enstehen. Allein das Anschreiben wird schon fast so teuer wie die Forderung.![]()
Hallo,
interessante Meinung
Natürlich wird jedes Amt versuchen, ohne gesetzliche Grundlagen von Dir ein "paar Euro" unberechtigt zu verlangen. Alles klar...sondern nur ein wenig zu stressen, da es mir so vorkommt als wollte man einfach noch ein paar Euro extra melken wollen.
Du meinst sicher 5 %, worauf auch Deine eigene Berechnung hinweist. Sollte in dem Bescheid tatsächlich 6% stehen, die Rückforderung aber nur 5 % betragen, liegt wahrscheinlich nur ein Druckfehler vor.ich solle die entstandenen Zinsen mit einem Satz von 6 prozent bezahlen
Dieser ist gemäß SGB X vorgegeben.Desweiteren Ist nicht nachvollziehbar wie der entsprechende Zinssatz zu Stande kommt.
Wen sollst Du denn damit streßen? Mit einem Widerspruch wirst Du das nicht erreichen - die Leute werden dafür bezahlt, solche Widersprüche zu bearbeiten.Mir geht es nicht darum Recht zubekommen, sondern nur ein wenig zu stressen
Womit die Zinsen weiter steigen... Spitzen-Idee!Eine Verzoegerung wuerde mir auch schon recht gut gefallen.
Gruß!
Mir ist natuerlich klar, dass mit einem Wiederspruch deren AB Massnahmen erst mal gut weiterlaufen. Kannst du mir die entsprechenden Paragrafen im sGb 10 nennen wo die Zinshoehe festgelegt wird? Auf dem erhaltenen Schreiben steht Zinssatz: 6%
Die Forderung ist bezahlt also koennen nur Zinseszinsen entstehen. Bei eigener Berechnung komme ich aber bei der angegebenen Sart Summe und der Geforderten Restsumme auf einen prozentsatz von nur 5.19%.
Wenn mir die Berechnung nicht Glaubwuerdig erscheint, wollte ich nur wissen ob mir durch einen Wiederspruch, Gerichts bzw. Bearbeitungs Gebuehren entstehen. Allerdings denke ich das ein Anwalt ein besserer Ansprechpartner waehre als ein Forum.
Bin aber trotzdem weiter offen fuer alle Antworten.
Edit: paragraf 50 sgb 10 steht fuenf prozent ueber dem basiszinssatz. Ist halt alles sehr aufwendig die entsprechenden paragrafen zu finden und zu vestehen da sollten die halt eine Verstehbare Berechnung liefern wenn sie schon was zurueck wollen.
Hallo,
Es handelt sich um § 50, der im übrigen auch im Bescheid aufgeführt sein dürfte/sollte.Kannst du mir die entsprechenden Paragrafen im sGb 10 nennen wo die Zinshoehe festgelegt wird?
Gruß!
Es ist weder das sgbx noch ein paragraf erwaehnt.
@ p4ul
für´s Stressen wurde das Forum nicht eingerichtet.
Wenn Du Dich stressen willst, dann gehe persönlich zum Amt - dafür muß man jedoch ein gutes Gewissen haben.
Und Zinsen werden i. d. Regel nur dann gefordert, wenn beim Zahlungsempfänger ein schuldhaftes Verhalten vorlag.
Ich gehe davon aus, daß Du eine Änderungsanzeige nicht- oder viel zu spät eingereicht hast und deshalb BAöfG zu Unrecht bezogen hast.
Und, die Ämter haben die Rechte und Möglichkeiten, ebenfalls zu stressen (Feststellung einer Ordnungswidrigkeit, Bußgelder, weitergabe der Leistungsakte an die Staatsanwaltschaft)...
Es wird nicht langweilig... für Dich.
Und das unqualifizierte stressen wollen einer Sozialbehörde.... kann dann für Dich somit verd*** anstrengend und aufregend werden... und ggf. auch teuer!
Und da Du rechnen und lesen kannst.... empfehle ich Dir als Lektüre das BAföG, SGB-I und SGB-X.
z. B. §§ 58 BAföG, 45 SGB-X, 50 Abs. 2a SGB-X
Und hier wird von "fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz" geschrieben.
Da bist Du mit den 6 % noch gut bedient!
Der Basiszinssatz ist derzeit höher als 1 %! Erkundige Dich!
Und überlege... lohnt sich der Streß?
Und wenn Du einen Zinssatz von 5,19 % ausgerechnet hast, dann handelt es sich hierbei keinesfalls um eine Berechnung mit Zins/Zinseszins!
Wie das gerechnet wird, das erzähle ich Dir hier nicht.
Lies meine Signatur
I
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Hallo,
@franjo -->Wow - ist mir noch nie bewußt gewesen bzw. habe ich bisher überlesen, das mit dem über. Danke für den Hinweis!Und hier wird von "fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz" geschrieben.
Gruß!
@ Hoppel,
Danke für die Blumen!![]()
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Wie hoch ist die Forderung eigentlich?
Kennst du das Sprichwort "Mit Kanonen auf Spatzen schießen." ?
Wenn du unterliegst, bleibst du auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Erzielst du einen Teilerfolg, werden die Kosten prozentual aufgeteilt.Wenn mir die Berechnung nicht Glaubwuerdig erscheint, wollte ich nur wissen ob mir durch einen Wiederspruch, Gerichts bzw. Bearbeitungs Gebuehren entstehen. Allerdings denke ich das ein Anwalt ein besserer Ansprechpartner waehre als ein Forum.
Soweit ich das verstanden haben, besteht an der Forderung an sich kein Zweifel deinerseits, so dass ein voller Erfolg und damit Übernahme der Kosten durch das Amt ausgeschlossen scheint. Es geht hier lediglich um die Höhe des Prozentsatzes, was bei der Höhe der Forderung nur ein paar Cents ausmachen dürfte.
Mein Tipp: Bezahl die Forderung und wende dich wieder den schönen Dingen des Lebens zu. Alles andere geht auf deine Kosten (finanziell und auch sonst).
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