Hallo habe eine Freundin, die im frühen alter zuhause abgehauen ist.
Psychich ging es ihr nicht gut. Sie hat mehrere ausbildungen abgebrochen und auch die nicht maßnahmen durchgezogen.
Sie wohnt alleine, ihrer eltern sind getrennt und wohnen zwar in deutschland aber weiter weg.
die arge müsste das sein, die ihr keine maßnahmen mehr zur verfügung stellt und sie in die Grundsicherung geschoben hat.
sie sind der meinung das sie arbeitsunfähig ist.
Meine frage ist jetz, da sie keine ausbildung anfangen darf (weil sie in der grundsicherung ist), ist wenn sie eine schulische ausbildung bekommen würde, würde ihre grundsicherung wegfallen, könnte sie dann alleine vom bafög leben?
bzw. würde sie bafög bekommen und
ist es möglich eine schulische ausbildung zu machen, obwohl sie in der grundsicherung momentan noch ist.
wir bräuchten wirklich hilfe wir wissen nicht mehr weiter.
mfg danke schonmal im vorraus
Wenig Infos zur Sachlage. Das recht nur zum Stochern im Heuhaufen.
Was wichtig ist...
das Alter der Freundin,
bisheriger sog. Lebens- und Ausbildungsverlauf wäre sehr hilfreich,
welche Schulabschlüsse liegen vor,
welche Schule soll besucht werden,
was ist mit den Eltern, diese sind immer noch zum Unterhalt verpflichtet???
Du liest, Fragen über Fragen; und die Fachleute hier im Forum werden noch mehr Fragen haben.
Doch wenn diese "Grundfragen" beantwortet sind, dann können die Fachleute schon die "Denkmaschinen" anwerfen.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Sorry :-)
Sie ist 26 Jahre alt
Sie ist mit 17 von zuhause abgehauen, und seit dem an hat die arge ihr nur maßnahmen aufgedrück die sie aber nach der zeit alle abgebrochen hat.
in dieser zeit hat sie 2 ausbildungen angefangen und ebenswo abgebrochen (jedoch ist sie jetz so stabil das sie es durchhalten würde)
sie hat den realschulabschluss.
entweder ein berufskolleg, für eine schulische ausbildung oder die tas um den realschulabschluss zu verbessern.
Hallo,
ähem - warum sollte die Freundin nach all den abgebrochenen Maßnahmen und Ausbildungen so etwas anspruchsvolles wie einen schulischen Abschluß nicht ebenfalls abbrechen?
Abgesehen davon wird man nicht einfach in die Grundsicherung "abgeschoben". Vielmehr ist die Voraussetzung für die Weiterleitung in die Grundsicherung, daß jemand nicht erwerbsfähig ist, was das Jobcenter nicht einfach so festlegt. Vielmehr entscheidet das ein Amtsarzt. Wenn dieser feststellt, daß jemand nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann - wie will Deine Freundin dann 8 Stunden in der Schule sitzen? Hier scheint sich irgendwas zu beißen und ich bin nicht so richtig überzeugt, daß der Plan allzu sinnvoll ist.
Gruß!
Sie kommt aus keinem guten elternhaus und musste erstmal alles in griff kriegen, paar therapien machen.
Sie macht nun auch eine Traumatherapie und bekommt alles in den Griff.
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