+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Hilfe! Benötige dringend Hilfe!

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.02.2012
    Beiträge
    2

    Unglücklich Hilfe! Benötige dringend Hilfe!

    Hallo ihr Lieben!

    Ich bin 20 Jahre jung und befinde mich gerade in einer schulischen Ausbildung ( Berufliches Gymnasium, 12.Klasse).
    Aufgrund meines Status wird mir kein Kindergeld gewährt, geschweige einen Zuschuss von der ARGE.
    Ich habe so gut wie alles versucht, außer Ablehnungen habe ich nichts erhalten...
    Ich beziehe das Schülerbafög in Höhe von 538 Euro. Das Geld reicht hinten und vorne nicht. Ich lebe in meinem eigenen Haushalt, es besteht kein Kontakt zu meiner Familie und das schon seit über 15 Jahren. Ich weiß nicht mal wo sie sich befinden, d.h. ich kenne deren Aufenthaltsort nicht.
    Nun zu meiner Frage: Ist es möglich beim Bafög-Amt einen Antrag zustellen, der die fehlenden Kosten abgedeckt? Ich war sogar beim Sozialamt und mir wurde versichert, dass mir 200 Euro zustehen und die fehlen halt in allen Ecken...Das Problem aber ist, dass ich kein Anspruch auf Leistungen des Sozialamtes habe ( dahinter steckt eine lange Geschichte...) .
    Kann man einen Antrag extra stellen, so etwas wie ein Zuschuss ?
    Ich bezahle selber meine Krankenversicherung, Miete beträgt 220 Euro (WG-Zimmer) und diverse Ausgaben sind vorhanden...

    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

    Herzlichst, Frühling

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard AW: Hilfe! Benötige dringend Hilfe!

    Zitat Zitat von Fruehling Beitrag anzeigen
    Ich bin 20 Jahre jung und befinde mich gerade in einer schulischen Ausbildung ( Berufliches Gymnasium, 12.Klasse).
    Aufgrund meines Status wird mir kein Kindergeld gewährt.
    Ich lebe in meinem eigenen Haushalt, es besteht kein Kontakt zu meiner Familie und das schon seit über 15 Jahren. Ich weiß nicht mal wo sie sich befinden, d.h. ich kenne deren Aufenthaltsort nicht.
    Aufgrund der Ausbildung besteht Anspruch auf Kindergeld. Mit welcher Begründung hat die Familienkasse das Kindergeld abgelehnt? Was meinst du mit Status?

    Wo/bei wem hast du die letzten 15 Jahre gelebt?
    Haben deine leibliche Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit? Weißt du, ob sie in Deutschland leben?

    Zitat Zitat von Fruehling Beitrag anzeigen
    Ich beziehe das Schülerbafög in Höhe von 538 Euro. Ist es möglich beim Bafög-Amt einen Antrag zustellen, der die fehlenden Kosten abgedeckt?
    Nein, denn du erhälst bereits den BAföG-Höchstsatz.

    Zitat Zitat von Fruehling Beitrag anzeigen
    Ich war sogar beim Sozialamt und mir wurde versichert, dass mir 200 Euro zustehen und die fehlen halt in allen Ecken...Das Problem aber ist, dass ich kein Anspruch auf Leistungen des Sozialamtes habe ( dahinter steckt eine lange Geschichte...) .
    Um dir zu helfen, wäre es gut, wenn du kurz schilderst, warum du keine Anspruch auf einen Zuschuss zu den Unterkunftskosten nach § 27 SGB II hast. Ich gehe mal davon aus, dass das Sozialamt (die Arge?) diesen Zuschuss gemeint hat.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.02.2012
    Beiträge
    2

    Standard AW: Hilfe! Benötige dringend Hilfe!

    Hallo Theo! Vielen Dank für die schnelle Antwort

    Ich antworte die Fragen mal der Reihe nach. Da ich bis zu meiner Volljährigkeit im Kinderheim gelebt habe, habe ich kein Kindergeld erhalten. Das Kindergeld steht ja den Eltern zu und die leben definitiv nicht in Deutschland. Ich war letztes Jahr bei der Familienkasse und die haben mir geraten, einen Antrag für Kinder die den Aufenthaltsort der Eltern nicht kennen. Gesagt, getan. Bis ich vor einem Monat erneut eine Ablehnung erhalten habe....aufgrund meines Status!! Ich habe den Status nach §25, ich weiß selbst nicht genau was das bedeutet, weil ich halt sonst nie Probleme hatte...und bei der Arge dasselbe. Bis vor einem halben Jahr , haben sie mir aber Zuschuss gewährt und bei Verlängerung des Antrages kam ne Absage....das Sozialamt hat mir letzte Woche gesagt, dass mir bei der Arge überhaupt nichts zusteht und es möglich sein kann, dass ich es zurückzahlen muss. Aber warum? Woher soll ich denn wissen, dass ich kein Recht darauf habe? ich versteh nichts mehr.....

    Weshalb mir beim Sozialamt keine Leistungen zustehen? Kurz nachdem ich aus dem Heim ausgezogen bin, war ich mit meiner Nachbetreuerin bei der Ausländerbehörde, um mir mein Status zu verlängern. Ich hab dann erfahren , dass ich eigentlich ohne die Zustimmung des Sozialamtes gar nicht umziehen durfte ( Heim war in Weimar und meine Schule ist in Erfurt...um Geld zusparen bin ich nach Ef umgezogen!) . Ich wusste das ja nicht, weil mir mein Vormund davon gar nicht in Kenntnis gesetzt hatte...ich hab doch noch nie Geld vom SA bezogen!
    Sie wollten, dass ich in so einem Asylheim wohnen soll..definitiv nicht!! Ich hab mir lange genug meine Selbstständigkeit erkämpft und was sollte in so einem Heim? Sie haben dann ein Schriftstück festgeschrieben, in dem da drinm stand, dass ich ohne die Zustimmung des SA mein Aufenthaltort geweckselt habe und dass ich keine Sozialleistundes des SA beziehe. Mehr nicht!! Und deshalb steht mir nichts zu...weil ich das unterschrieben hatte. Da steht doch nichts in ferner Zukunft? Und in so einem Asylheim möchte ich als junge Frau ganz sicher nicht.....

    Ich weiß absolut nicht mehr weiter. Habe auch keine Verwandte , die ich mal so eben nach Hilfe bitten kann...
    Hättest Du eine Idee oder ein Plan, was und wie ich was machen kann? Ich bin momentan in Abistress, arbeiten ist da sehr komplex und in meinen Ferien betreue ich Kinder im Ferienlager, um mir mein Lebensunterhalt zu sichern, aber Ferien sind ja bekanntlich nicht für die Ewigkeit.
    Ich freue mich auf Deine Antwort! Liebste Grüße

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard AW: Hilfe! Benötige dringend Hilfe!

    Damit bin ich ehrlich gesagt überfragt.

    Mit § 25 meinst du vermutlich das AufenthG? Nach welchem Absatz wurde deine Aufenthaltserlaubnis erteilt?

    Zum Kindergeld hab ich folgendes gefunden:

    Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit folgt unmittelbar aus dem AufenthG für Aufenthaltserlaubnisse insbesondere nach den § 25 Abs. 1 und 2.

    Ausländer, die Inhaber einer in § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG genannten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG (Aufenthalt aus humanitären Gründen) sind, müssen für einen Anspruch auf Kindergeld zusätzlich folgende zwei Voraussetzungen erfüllen (§ 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG):
    a) Sie müssen sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten und
    b) im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sein, laufende Geldleistungen nach dem SGB III beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen.
    Erwerbstätigkeit ist nach § 2 Abs. 2 AufenthG die selbständige Tätigkeit und die Beschäftigung i. S. v. § 7 SGB IV (nichtselbständige Arbeit in einem Arbeitsverhältnis mit weisungsgebundener Tätigkeit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers). Unter berechtigter Erwerbstätigkeit ist jede erlaubte selbständige und nichtselbständige Tätigkeit zu verstehen einschließlich der Ausbildungen, bei denen den Auszubildenden eine Vergütung gezahlt wird, sowie der geringfügigen Beschäftigung und geringfügigen selbständigen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB IV (sog. „400-Euro-Minijobs“); nicht dazu zählen jedoch die in § 16d SGB II genannten Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung (sog. „Ein-Euro-Jobs“).

    Hast du ein Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG müsste eigentlich Anspruch auf Kindergeld bestehen. Bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG bräuchtest du zusätzlich wenigstens einen Minijob.
    Allerdings sind dies die Anspruchsvoraussetzungen für die Eltern deren Kindergeldanspruch sich nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) richtet. Dein Kindergeldanspruch würde sich aus dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ergeben und ich weiß nicht, ob sich dies übertragen lässt. Andererseits steht im BKGG nichts von Aufenthaltserlaubnis, da wird nur auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt und der ist bei dir ja eindeutig in Deutschland.
    Was sagt denn dein Betreuer?

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Brauche dringend Hilfe!
    Von Nico82 im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 07.03.2011, 13:48
  2. benötige Hilfe - etwas kompliziert
    Von LittleKing im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 22.02.2011, 12:28
  3. Brauche dringend mal Hilfe!
    Von Pseudonym87w im Forum Schüler-BAföG
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 12.10.2010, 08:59
  4. Benötige Hilfe bei d.Unterhaltsberechnung nach DT 2009
    Von fee im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 09.02.2009, 10:32
  5. Brauche DRINGEND Hilfe!!!!
    Von Janinchen im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 20.01.2009, 19:59

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein