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Thema: Frage

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    31.01.2012
    Beiträge
    1

    Standard Frage

    Ich habe mal eine Frage.

    Ich bekomme Hartz vier und zusätzlich Bafög. Nun warte ich auf eine Nachzahlung, aber die von der Bafög stelle geschrieben, das Die Nachzahlung i.H.v. 735,00 € für die Monate September 2011 bis Januar 2012 wird aufgrund eines Erstattungsanspruches an das Jobcenter Nordsachsen überwiesen. Ist das rechtens und bekomme ich die Nachzahlung von den Jobcenter wieder wenn ich den bescheid an das jobcenter einreiche.

  2. #2
    Super-Moderator
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    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.018

    Standard AW: Frage

    Hallo,

    der gleichzeitige Bezug von ALG II und BaföG ist i.d.R. nicht möglich. Dementsprechend wird die Nachzahlung mit den Leistungen vom Jobcenter verrechnet.

    Gruß!

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