guten abend
habe da mal eine frage. wie funktioniert das mit dem aufhebungsbescheid. muss man das zuviel gezahlte bafäg zurückzahlen oder alles was man je erhalten hat? lese da so unterschiedliche sachen. wisst ihr mehr darüber?
gruesse
Schüler-BAfög ist Zuschuß.
Doch wenn Du die Schule abgebrochen oder utnerbrochen hast, dann hast Du auch keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung BAföG nicht mehr.
Somit mußt Du das Geld, was Dir nicht zugestanden hat, erstatten.
Und dasgeschieht durch den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid.
Für die Rückzahlung hättest Du (oder hätten Deine Eltern) vier Wochen Zeit (steht im Bescheid).
OK?
Ansonsten, melde Dich einfach!
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
ich verstehe schon das man zu unrecht erhaltene zuschüsse zurückzahlen muss. nur was mir noch nicht ganz klar ist ist wenn mir aus unwissenheit ein fehler unterläuft muss ich dann das gesamte bafäg zurückzahlen? Beispiel ich habe einen anspruch von 6 monaten in dieser zeit hätte mir ein monat kein bafög zugestanden. muss ich nun den einen monat oder die gesamten 6 monate zurückzahlen?
Unwissenheit schützt nicht vor einer Bestrafung bzw. Rückforderng....
doch jetzt "Butter auf den Tisch"....
Was liegt an?
Wie lange hast Du die Schule besucht,
wie lange hast Du BAFöG bekommen,
ab wann - meinst Du - hättest Du keien Anspruch auf BAföG?
Wenn Dir tatsächlich für einen Monat zu Unrecht BAföG gezahlt wurde, dann müßtest Du nur für diesen einen Monat das Geld zurück zahlen.
Bei den hier spärlichen Infos kann man/frau Dir nicht mehr Infos geben.
Doch verlasse Dich bitte nicht auf Helfer nach dem Motto .... habe gehört/gelesen.... der Nachbar hat gemeint....![]()
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