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Thema: Rückzahlen nach Abbruch der Ausbildung?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Frage Rückzahlen nach Abbruch der Ausbildung?

    Hallo ,

    Ich bin Schülerin an einer Privatschule und mache dort meine Ausbildung als PTA.
    Ich bin im 2ten Ausbildungsjahr.
    Jedoch werde ich aufgrund meiner vielen Fehlzeiten,krankheitsbedingt,nicht zum Examen zugelassen.
    Das Jahr zu wiederholen,darauf habe ich eigentlich keine Lust,da mir der Beruf auch nicht wirklich liegt bzw. mir keinen Spaß macht.
    Meine Sorge ist nun,wenn ich eine neue Ausbildung anfange und meine jetzige Ausbildung abbreche,wofür ich das volle Schüler-Bafög bekommen habe,ich das Schüler-Bafög der letzten 1 1/2 jahr zurück zahlen muss,da ich mir das überhaupt gar nicht leisten könnte...

    Weiß da einer von euch die Antwort und kann mir helfen?..
    Liebe Grüße (:

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    409

    Standard AW: Rückzahlen nach Abbruch der Ausbildung?

    Nee, brauchst Du nicht zurück zahlen. Ebenso wenig Studis, welche das Studium geworfen haben.

    Es sei denn...
    Du hast BAFöG bezogen für eine Zeit, wo Du überhaupt nicht mehr am Untericht teilgenommen hast.
    Dann gibt es - manachmal - eine Meldung der Schule an das BAföG-Amt.

    Dann gäbe es eine Rückforderung wg. "nicht Teilnahme am Untericht" u.s.w. und nicht wg. dem Abbruch der Ausbildung.

    Eventuell schaust Du auch hier Anspruch / Rückzahlung Schüler-Bafög nach Abbruch der Ausbildung
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Rückzahlen nach Abbruch der Ausbildung?

    Zitat Zitat von franjo Beitrag anzeigen
    Es sei denn...
    Du hast BAFöG bezogen für eine Zeit, wo Du überhaupt nicht mehr am Untericht teilgenommen hast.
    Dann gibt es - manachmal - eine Meldung der Schule an das BAföG-Amt.

    @ franjo
    Das Amt fragt normalerweise bei Abbrüchen bei der Schule automatisch an, ob unentschuldigte Fehlzeiten vorhanden sind.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    409

    Standard AW: Rückzahlen nach Abbruch der Ausbildung?

    Stimmt Sandy, da stimme ich Dir uneigneschränkt zu !
    Ob eine Sachaufklärung nach einem Schulabbruch erfolgen wird oder nicht.... das bestimmt jedes Amt für sich (und je nach Arbeitsanfall).
    So gibt es zahlreiche Bildungseinrichtungen, welche den BAföG-Ämtern das häufige Fehlen der Schüler konsequent meldet, was ich pers. auch OK finde.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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