Hallo,
ich habe gesucht, aber leider nichts auf meinen Fall passendes gefunden.
Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir einen Rat geben kann!!
Folgendes:
Ich habe viel zu lange das Falsche studiert (10 Semester), hierfür aber nie Bafög oder sonstige staatliche Unterstützung bezogen.
Nun habe ich mich nach längerem hin und her entschieden eine schulische Ausbildung zum Erzieher zu beginnen. Mit der bin ich auch überaus glücklich und habe nun Bafög beantragt.
Heute habe ich nun die Bafög-Ablehnung bekommen!
Begründet wurde die Ablehnung damit, dass ich ja schon studiert hätte und angegeben wurde Paragr. 7 Abs. 3 Bafög:
"Hat der Auszubildende
aus wichtigem Grund oder
aus unabweisbarem Grund
die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt sind; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt."
Ist dieses so richtig? Ich dachte, dieses trifft nur zu, wenn das Studium Bafög-unterstützt wäre und eine erstmalige Bafög-Beziehung wäre davon unbeeinflusst?
Danke für etwaige Antworten!
Der Ablehnungsbescheid - so hart es auch für Dich ist - ist nicht zu beanstanden.
Es geht ausschließlich um die Zeit der "förderungsfähigen" Ausbildung.
Und da hast Du einige Jahre auf dem Buckel; Schüler-BAföG ist deshalb für Dich gestrichen.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Lesezeichen