hallo all erstmals
ich bin neu in Forum es interssiert mir den Fall von sein Sohn ist 18 und ihre schwester 14 lebt bei ihre Mutter.
Mein Partner ist seit Rentner durch 2 Arbeitsunfälle , hat auch ein schweres Herz-Op (Baypass) benötigt viel Hilfsmittel sowie viel Medizin vom Arzt verordnet.
Sein Sohn brachte keine gute Schulnote(4,9) geht weiter ins bafög "Berufskolleg" und zahlt weiter für ihre Tochter unterhalt.
Muss der Vater (mein Partner) weiter für sein Sohn Unterhalt zahlen obwohl er schon bei Bafög beantragt hat indem er bei seine Mutter umsonst wohnt und will vollbares Unterhalt von Vater haben? Seine Mutter ist nicht leistungsfähig kann nicht arbeiten sagt sie mehrmals. Soweit ich weiß ist die Mutter auch barunterhalt verpflichtet oder irre ich mich?Sie lebt mit ihrem Freund vom Amt Hartz.
Eine Frage.: Er sein Einkommen 2.200 ( abzgl. Miete Strom Heizung, Medikamente, Arztbesuch, 2 laufende kredite) .
Sie hat kein Einkommen(von was lebt Sie?)
ich brauche guten Rat!
lg sammy
Bei volljährigen Kindern wird der Unterhalt auf beide Eltern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit aufgeteilt. Dein Partner muss also weiterhin Unterhalt für seinen Anteil zahlen, bis der Sohn seine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Ganz kurz....
Die Mutter ist nicht BAR-Unterhaltsverpflichtet; sie leistet ihren Unterhalt als "Kost + Logie". Das ist ausreichend.
Der Partner der Mutter ist nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Der Vater des Schülers ist natürlich zum Unterhalt verpflichtet, und zwar im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit.
Und bevor jetzt und hier bzgl. Einkommen und Unterhaltspflicht diskutiert wird - und es kommt nichts dabei heraus - , sollte ein BAFöG-Antrag gestellt werden. Und wenn der BAföG-Bescheid vorliegt, sollten die restlichen Fragen bzgl. Unterstützung etc. geklärt werden.
Dabei fließt auch die Frage ein, wer das Kindergeld erhält. I. d. Regel erhält es die Mutter, weil auch sie den überwiegenden Unterhaltsteil (Kost+Logie, Mietanteil etc.) übernimmt.
Und daß der Sohn schlechte Schulnoten hat, entbindet den Vater nicht von seiner weiteren Unterhaltsverpflichtung.
Und, jetzt meine ganz pers. Meinung: Fragen zur Unterhaltsverpflichtung u.s.w. sollten ausschließlich zwischen die Beteiligten, also Eltern+Kind, und ohne die Lebengefährten geregelt werden.
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