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Thema: Besteht Anspruch auf Förderung für Abitur?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Unglücklich Besteht Anspruch auf Förderung für Abitur?

    Hallo lieb Forumgemeinde,

    auch ich habe eine Frage zwecks Anspruch. Habe schon versucht alleine durchzusteigen, aber irgendwie bin ich mir nicht sicher.
    Ich bin 22 - habe nach meinem Realschulabschluss eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht, war anschließend ein Jahr arbeitslos und arbeite seit einem Jahr als Teilzeitkraft in diesem Beruf.
    Jetzt möchte ich mein Abitur nachholen, und habe einen Platz an einem Beruflichen Gymnasium. Dort steht, dass man mit einer abgeschlossenen Ausbildung auch als Kollegschüler angenommen werden kann.
    Ich wohne zusammen mit meinem Freund in einer Mietwohnung (ist das eine Lebenspartnerschaft)? Habe ich Anspruch auf Bafög? Wenn ja, welches? (Elterunabhängig?)
    Fragen über Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
    Besteht die Möglichkeit, dass ich 400,-€ dazu verdiene?
    Wie würde ich das mit der Krankenversicherung machen? Familienversicherung geht ja nur bis zum 23. Lebensjahr oderso?!
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Vielen Dank für die Bemühungen

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Besteht Anspruch auf Förderung für Abitur?

    Welche Schule möchtest du denn nun besuchen, das Berufskolleg oder das Gymnasium?

    Eine Lebenspartnerschaft liegt bei homosexuellen Partnerschaften vor und wird eingetragen (ähnlich der Ehe).

    Bis zu 400€ kannst du beim BAföG dazuverdienen, ohne dass es angerechnet wird.

    Wenn du dich in einer schulischen Ausbildung befindest, ist es auch möglich, sich noch in der Familienversicherung zu versichern.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Besteht Anspruch auf Förderung für Abitur?

    Ich gehe auf das Berufliche Gymnasium als Kollegschüler,
    zumindest lautet die Formulierung der Schule so:
    Im Gegensatz zu den allgemeinbildenden Gymnasien dürfen wir auch Schülerinnen und Schüler mit erweitertem Sekundarabschluss I, die schon älter als 19 Jahre sind, an unserem Beruflichen Gymnasium beschulen.

    Kollegschülerinnen und Kollegschüler haben eine Berufsausbildung abgeschlossen.

    Sie wollen oder dürfen nicht weiter in ihrem Ausbildungsberuf arbeiten, wollen sich umorientieren, weiterqualifizieren bis zur allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur!

    Für Kollegschüler ist unser Berufliches Gymnasium in doppelter Hinsicht die richtige Adresse.
    Einerseits können die Kollegschüler ihre berufsfachliche Qualifikation bei uns theoretisch erweitern, andererseits profitiert der Unterricht besonders in den berufsbezogenen Fächern von den praktischen Erfahrungen dieser Schüler.
    Wird denn das Einkommen meines Freundes irgendwo mit einberechnet?

    Danke für den Hinsweis, dass Familienversicherung doch noch möglich ist (;

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    449

    Standard AW: Besteht Anspruch auf Förderung für Abitur?

    Es geht nicht darum, was die Schule schreibt.
    Welche Schule ist das? Name, Straße Ort?

    Nein das Einkommen deines Freundes wird beim BAföG nicht miteinberechnet (außer ihr seit verheiratet).
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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