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Thema: Habe ich Anspruch für Realschulabschluss

  1. #1
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    Standard Habe ich Anspruch für Realschulabschluss

    Hallo zusammen,

    ich frage mich, ob ich Anspruch auf Schüler-Befög habe.

    Ich bin 24 Jahre alt, ledig, kinderlos und werde nach den Sommerferien im Vormittagskurs (9-13 Uhr) der Abendrealschule meinen Abschluss nachmachen, ich habe krankheitsbedingt noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.

    Zu meiner Wohnsituation...
    Ich habe zusammen mit meinem Freund (keine eingetragene Lebensgemeinschaft) einen eigenen Haushalt, allerdings wohnen wir mietfrei im Haus meiner Eltern (aber in einer getrennten Wohnung). Im Haushalt meiner Eltern wohnt noch meine kleine Schwester (12 J.).

    Ich habe sonst keinerlei Einkommen, außer Kindergeld.

    Habe ich Anspruch auf Schüler-Bafög?

    LG

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Habe ich Anspruch?

    Hallo Mausebacke,

    wenn du im Haus deiner Eltern wohnst, wird das angesehen, als ob du keinen eigenen Haushalt führen würdest, was zwingende Voraussetzung für die Förderung bei einem Realschulabschluss ist.

    Darüber hinaus würde zudem zunächst keine finanzielle Förderung bestehen, da bei 4 Stunden Unterricht täglihc dir zugemutet werden kann, noch nebenher einer Tätigkeit nachzugehen.

    LG

    Tinchen

  3. #3
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    Standard AW: Habe ich Anspruch?

    Hi,

    das hatte ich befürchtet *seufz*

    Ich hätte neben der Schule gerne noch mehrere mehrwöchige, oder sogar monatige Praktika in verschiedenen Berufsrichtungen gemacht zur Orientierung.
    Das kann ich dann wohl an den Nagel hängen

  4. #4
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    Standard AW: Habe ich Anspruch?

    Hi,
    ich will kein neues Thema starten, weils bei mir ähnlich ist.
    Bin 24, wohne noch daheim bei den Eltern und meiner Oma im eigenen Haus, das noch abbezahlt wird.
    Mein Vater ist als einziger voll Berufstätig, meine Mutter arbeitet auf 200€ Basis und meine Oma bekommt ihre Rente.
    Ich mache derzeit mein viertes und gleichzeitig letztes Semester meiner Abendschule, das ich im mit dem Ende des Wintersemesters 2012 mit der Fachhochschulreife hoffentlich abschließen werde.
    Derzeit bin ich nach einem zweijährigen Teilzeitjobs arbeitsuchend mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld, das mit dem Ende des letzten Monats, nach einem Jahr, abgelaufen ist.
    Gerne würde ich nun das BAföG in Anspruch nehmen.
    Am heutigen Tage habe ich sogar eine Zusage eines Jobangebotes auf 400€ Basis erhalten, den ich ab Mitte nächster Woche antreten werde.
    In meinem Besitz ist noch aus meiner Tätigkeit vor der Arbeitslosenzeit ein Neuwagen, den ich mir durch die Umweltprämie aus Eigenleistung erwerben konnte.
    Es bestehen dahin lediglich geringfügige Schulden bei meinen Eltern.
    Durch einen Unfall ist der Wert leider gesunken, befindet sich aber immernoch 20.000€ Bereich.

    Meine Frage nun, kann ich einen Anspruch auf BAföG erheben?
    Für den Fall, das der Minijob in der Höhe von 400€ störend ist, kann ich netterweise auch die Arbeitszeiten verringern, sodass auch ein geringeres Einkommen besteht.
    Das Auto benötige ich allerdings für meinen Job und meine Schulfahrten, da ich im Dorf und somit ausserhalb wohne.
    Für den Fall ist es auch möglich Beschneinigungen vorzulegen, die einen niedrigeren Wagenwert und eine höhre bis Totalverschuldung belegen.
    Das Auto um oder abmelden kommt nicht in Frage, da ich durch die Umweltprämie schon der zweite Besitzer bin.
    Sollte der künftige Minijob sogar störend sein, ist auch Möglich dieses gar nicht erst anzutreten oder wieder zu kündigen.

    Bitte um Hilfe
    Gerne auch Antworten per PN


    Danke

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Habe ich Anspruch?

    Minijob ist nicht das PRoblem.
    Aber du darfst nur ein Vermögen von 5.200,00 € haben.
    Und wenn der Wagen immer noch einen WErt von 20.000 hat ... verkaufen, was billigeres kaufen und von dem Rest erstmal leben.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  6. #6
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    Standard AW: Habe ich Anspruch?

    Wie sieht das aus, wenn ich belegen kann, dass über den 5.200€ Vermögen der Wagen durch Verschuldung bei Verwandten/ Bekannten finanziert wurde?
    Könnte ich das Auto dann behalten?

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    365

    Standard AW: Habe ich Anspruch?

    Hallo Piffel,

    wenn auf dem Wagen noch Schulden in der Höhe (15.000€) wären, dürfte dies mit Sicherheit kein Problem sein, da ja die Schulden vom Vermögen abgezogen werden.

    Grundsätzlich wird es aber problematisch, wenn die Schulden bei Verwandten aufgenommen wurden, da hier erst einmal unterstellt wird, dass diese nur "fiktiv" seien.

    Hier müsstest du also entsprechende Darlehensverträge vorlegen, wie sie auch mit Dritten geschlossen worden wären. Auch das regelmäßige Bedienen der Darlehen dürfte hier als Nachweise sicherlich nicht schlecht sein.

    LG

    Tinchen

  8. #8
    Neuer Benutzer
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    3

    Standard AW: Habe ich Anspruch?

    Danke für die schnellen und wertvollen Antworten.
    Ich probiere mich nochmal in der Hotline.
    Wenn es klappen sollte, geb ich nochmal bescheid

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