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Thema: Schülerbafög und Fragen dazu

  1. #1
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    Standard Schülerbafög und Fragen dazu

    Hi,

    mein Name ist Loui, bin 21 und werde ab September ein Kolleg mit einem gymnasialen Zweig besuchen um dort mein Abitur nachzuholen. Da die Ausbildungsstelle über 1,5 std entfernt ist, habe ich mir eine Wohnung gesucht, die ich zum 1.8. beziehen werde.

    Ich wollte gern wissen wann ich den Bafög beantragen soll, erst im September oder jetzt schon, obwohl mir noch die Schulbescheinigung fehlt?

    Und wie mache ich das mit dem Einkommen meiner Eltern? Mein Vater wurde vor 2 Jahren entlassen und war eine zeitlang arbeitslos, aber hat dafür eine Abfindung gekriegt. Aber in seinem neuen Job verdient er deutlich weniger ca. 1100 euro ohne seinen 400-Nebenjob und meine Mutter verdient auch nur ca. 900 im Monat; wird das Einkommen meiner Schwester auch miteingerechnet, sie ist 17 und hat einen Aushilfsjob (400-Basis).
    Gibt es spezielle Anträge, die das aktuelle Einkommen fürs Bafög berücksichtigt werden?

    Und muss ich jedes neue Schuljahr einen neuen Bafög-Antrag stellen, und wenn ja wielange würde seine Bearbeitung dauern, wäre ich dann 3 Monate ohne Geld?


    Mit freundlichen Grüßen

    Loui

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: Schülerbafög und Fragen dazu

    Zitat Zitat von oranges_Buch Beitrag anzeigen
    ...
    Gibt es spezielle Anträge, die das aktuelle Einkommen fürs Bafög berücksichtigt werden?
    .....
    Ja, schau mal hier

  3. #3
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: Schülerbafög und Fragen dazu

    Zitat Zitat von oranges_Buch Beitrag anzeigen
    ....
    Und wie mache ich das mit dem Einkommen meiner Eltern? Mein Vater wurde vor 2 Jahren entlassen und war eine zeitlang arbeitslos, aber hat dafür eine Abfindung gekriegt. Aber in seinem neuen Job verdient er deutlich weniger ca. 1100 euro ohne seinen 400-Nebenjob und meine Mutter verdient auch nur ca. 900 im Monat; wird das Einkommen meiner Schwester auch miteingerechnet, sie ist 17 und hat einen Aushilfsjob (400-Basis). ....
    Grundsätzlich ist das Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres massgebend. Sollte sich anzurechnendes Einkommen ergeben, und das aktuelle Einkommen (im Bewilligungszeitraum - also 2011 und 2012) niedriger sein, kann man den Aktualisierungsantrag stellen.

    Aber auch für den Aktualiserungsantrag gilt, das vorher das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres erklärt wird (siehe Text im Aktualisierungsantrag).

    Soweit die Schwester selbst nicht in einer Ausbildung ist, wird Ihr evtl. anzurechnendes Einkommen beim Freibetrag für das Elterneinkommen berücksichtigt.

  4. #4
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    Standard AW: Schülerbafög und Fragen dazu

    danke für die antworten.

    Ich hätte jetzt aber noch eine Frage wegen den Bewilligungszeitraum. Ich werde 4 Jahre brauchen bis ich mein Abitur hab.
    Soll ich als Bewilligungszeitraum 09/2011 bis 07/2015 angeben, oder nur den für das erste Schuljahr 09/2011 bis 07/2012?

    mfg

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Schülerbafög und Fragen dazu

    Nur fürs erste Schuljahr. Du musst jedes Jahr einen neuen Antrag stellen
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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