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Thema: seit 5 jahren nicht mehr bei eltern leben amt will das ich zurück ziehe

  1. #1
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    Ausrufezeichen seit 5 jahren nicht mehr bei eltern leben amt will das ich zurück ziehe

    ich möchte jetzt mein fachabi nachholen lebe jetzt seit 5 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern. Habe einen eigenen Haushalt in Leipzig meine Eltern kommen aus Hessen.
    Das Amt meinte... da ja eine Schule die das auch bei meinen Eltern ausbildet vorhanden ist soll ich zurück zu meinen Eltern ziehen. Ich bin unter 25, dürfen die das wirklich verlangen? Fällt das nicht unter diesen Sonderfall bei ''Sonderfälle bezüglich des eignen Haushaltes''?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: seit 5 jahren nicht mehr bei eltern leben amt will das ich zurück ziehe

    ''Sonderfälle bezüglich des eignen Haushaltes'' gibts beim BAföG nicht.
    Deine Schule wird hierzu gehören:
    § 2 BAföG - Ausbildungsstätten

    (1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
    1.weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,

    Und dann muss eben das erfüllt sein,ansonsten gibts gar nichts

    (1a) Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
    1.von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
    2.einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
    3.einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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