Hallo,
ich weiß schon jetzt, dass ich ab Juli 2011 keinen Anspruch mehr auf Schüler-Bafög haben werde, weil mein eigenes Einkommen zu hoch ist. Habe daher auch keinen Folgeantrag beim Amt abgegeben. Nun wurde mir allerdings Bafög überwiesen? Muss ich das melden oder kann ich warten, bis die das eventuell selber merken? Nicht, dass ich meine Mitteilungspflicht verletze?
Danke für Antworten schon mal vorab.
Gruß Leilchen
Wenn du Einkommen hast, MUSST du es melden.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Ja deswegen habe ich ja gar nicht erst den Folgeantrag gestellt?
Mein letzter Bescheid war doch nur bis 06/2011? Und ich verdiene erst ab Juli soviel, dass mir kein Bafög zustehen würde?
Soll ich da also trotzdem mal anrufen und Bescheid sagen? Oder erstmal warten, bis die das vielleicht merken?
Hallo,
ich verstehe Dein Problem nicht so richtig.
Warum sollte Dir das BaföG auch nicht überwiesen werden, wenn Du selbst feststellstNun wurde mir allerdings Bafög überwiesen?
Das BaföG wird am Monatsanfang für den laufenden Monat gezahlt. Somit hast Du also im Juni das BaföG für Juni (und nicht Juli) erhalten.dass ich ab Juli 2011 keinen Anspruch mehr auf Schüler-Bafög haben werde
Wo also ist das Problem? <grübel>
Gruß!
Ich bekomme Ende des Monats schon das Bafög für den Folgemonat. Also Ende Juni für Juli. Steht auch als Buchungstext bei der Gutschrift.
Noch ne andere Frage. Ist es egal, ob ich einen Monat mal 500,00 € verdiene und den anderen Monat nur 200,00 €. Wird das am Jahresende zusammengerechnet und der Durchschnitt genommen oder wpürde mir für den Monat, wo ich mehr als 400,00 € verdiene, das Bafög gekürzt?
§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
(1) Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Sind bei ihrer Ermittlung Pauschbeträge für Werbungskosten nach § 9a des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen, so ist der Betrag abzuziehen, der sich ergibt, wenn ein Zwölftel des Jahrespauschbetrages mit der Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraumes vervielfacht wird.
(2) Auf den Bedarf jedes Kalendermonats des Bewilligungszeitraums wird der Betrag angerechnet, der sich ergibt, wenn das Gesamteinkommen durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums -BWZ- geteilt wird.
Wenn ich das richtig interpretiere,
dein Einkommen im gesamtem Bewilligungszeitraum (siehe Bescheid wegen des Zeitraumes)
von dieser Summe werden die Werbungskosten und die SV-Pauschale abgezogen
diese 2.Summe wird durch die Anzahl der Monate des BWZ geteilt
davon wird der Freibetrag abgezogen und wir erhalten u.U. den positiven Anrechnungsbetrag deines Einkommens
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