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Thema: BaFög wenn ich zur Familie meines Freundes ziehe?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Idee BaFög wenn ich zur Familie meines Freundes ziehe?

    Hallo ,

    Ich beziehe seit Sommer letzten Jahres Schüler-BaFög, da ich in einer eigenen Wohnung wohne. Nun läuft das Schüler-Bafäg im Sommer aus, und ich werde zu meinem Freund ziehen, der auf dem Gründstück bei seinen Eltern wohnt (Alle wohnen zusammen auf einem großen Grundstück in zwei verschiedenen Häusern)

    Nun möchte ich bald einen Folgeantrag stellen, da ich eine schulische Ausbildung ab Sommer anfangen werde .

    Meine Frage ist jetzt, ob ich weiter BaFög bekomme, wenn ich zu meinem Freund ziehe und wie viel das ca. wäre.

    Denn man bekommt ja auch Schüler-BaFög wenn man noch zu Hause wohnt. Da wäre es ja theoretisch logisch, dass ich auch weiterhin etwas beziehen kann, oder sehe ich das falsch?

    Liebe Grüße

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Förderung nach § 12 Abs. 2 Br. 1 BAföG, der Bedarf sind 465,00 €.

    Der Anspruch ist abhängig vom Einkommen deiner Eltern (§ 11 Abs. 2 BAföG)
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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