hallooo! ich hoffe ich bin hier richtig.
ich habe eine frage zum schüler-bafög. also folgendes:
im august fange ich eine schulische ausbildung zur gestaltungstechnischen assistentin an, welche 3 jahre dauert.
gemeldet bin ich beim wohnsitz meiner mutter, lebe aber hauptsächtlich mit meinem freund zusammen. bei meiner mutter bin ich, wenns hochkommt, einmal die woche. meine mutter ist alleinerziehend und ich habe einen bruder (22) welcher dieses jahr auch anfangen will zu studieren und deshlab auch bafög beantragen wird. über meinen vater weiß ich nichts, außer dass er wohl obdachlos ist und momentan in einem betreuten wohnheim unterkommt, weil er wohl auch herzkrank ist. momentan arbeite ich aushilfsweise in einer firma auf 400 euro basis, was ich je nachdem was das mit dem bafög ergibt (höhe etc) dann auch sein lassen würde, eventuell aber auch weitermachen würde. nun meine fragen:
würde ich schülerbafög bekommen, wenn ich noch bei meiner mutter gemeldet bin? da das ja alles etwas verzwickt mit der wohnlage ist, bin ich mir nicht sicher.
falls es daran scheitern sollte, dass ich offiziell bei meiner mutter wohne, würden ich und mein freund auch offiziell zusammenziehen bzw mich hier melden lassen. würde das mit dem bafög dann funktionieren?
und wie sieht es mit dem 400 euro job aus, bafög ist ja (glaube ich) nicht allzu hoch. ich würde den gerne weitermachen neben der schule wenn das dann möglich wäre, allerdings würd ich dann nur um die 100-150 euro im monat verdienen, die ich für die wohnungskosten etc bräuchte. darf man zusätzlich zum bafög arbeiten/jobben?
und bis wann müsste ich den antrag ausfüllen und abgeben, damit ich es pünktlich im august erhalte?
ich würd mich sehr über antworten freuen, da ich bei den ganzen bafög-regelungen nicht ganz durchblicke.
viele liebe grüße
waschbär
Ich denke die Ausbildung ist förderfähig.
Wenn die bei deiner Mutter lebst gibts höchstens 216,00, je nach Elterneinkommen aus 2009 und dazu zählt auch das EK deines Vaters.
Wenn du zu deinem Freund ziehst gibts höchsten 465,00.
Du darfst nebenbei 400,00 € im Monat verdienen, ohne dass es beim BAföG abgezogen wird.
Du kannst deinen Antrag zwei Monate vor Beginn abgeben, ABER die Schulbescheinigung darf erst nach Beginn von der Schule ausgestellt werden. Für August wirst du dann höchstens nachgezahlt bekommen. Je nachdem wie schnell das Amt ist und die Zahlungen aufnehmen kann, kann es aber auch bis zu drei Monate dauern, sobald der Antrag vollständig vorliegt.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
wenn ich zu meinem freund ziehe, gibt es höchstens 465... heißt "zu meinem freund ziehen" dann, dass ich bei ihm gemeldet sein muss? ich habe mal irgendwas gehört das beim bafög keine wohnmeldebescheinigung (oder irgendwie sowas) und/oder mietbescheinigung vorgelegt werden muss, würde es dann auch ausreichen wenn ich beim bafoegantrag einfach den wohnort meines freundes angeben würde?
lieben gruß und vielen dank für die antwort =)
Immer dieses gehörte.
Du kannst davon ausgehen, dass das Amt den Mietvertrag sehen will oder aber die Meldebescheinigung.
Und bedenke, auch das BAföG Amt kann oft Meldedaten einsehen. Es nutzt dann nichts, wenn du die Adresse deines Freundes angibts und du weiterhin bei der Mutter gemeldet bist. Das fällt auf. Und dann wirst wieder behandelt als wenn du zu Hause wohnst.
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
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