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Thema: Bafög Wohnung und Freund H4

  1. #1
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    Standard Bafög Wohnung und Freund H4

    Hallo,

    ich habe Euer Forum gefunden und auch etwas gelesen, finde aber keine passende Antwort auf meine Frage.

    Meine Tochter ist 19 und hat eine Ausbildung ohne Einkommen (schulisches Modell). Sie erhält neben Kindergeld und Bafög noch Unterhalt vom Vater.

    Sie bekommt dazu noch Fahrgeld von der Schule. Alles zusammen um die 500€

    Ihr Freund ist 22, bezieht H4 und hat eine eigene Wohnung (1 Raum-Wohnung), in der sich zur Zeit auch noch seine ältere 30-jährige Schwester breitmacht (diese hat wegen Faulheit eine Sperre vom Amt bekommen und weiß nicht wohin).

    Mit meiner Tochter zusammen leben nun 3 Leute in einer winzigen 1-RW.

    Die Wohnung ist für 3 Leute eindeutig zu klein, es gibt für niemanden eine Privatsphäre, alle sind sehr gereizt.

    Durch den Entschluss meiner Tochter und ihrem Freund alleine zu wohnen würde sich nun eine völlig neue Situation ergeben.

    Ihr Freund hat die Chance im selben Haus eine Etage tiefer zu ziehen in eine 2RW mit meiner Tochter zusammen. Die Schwester muss dann auch raus, sich endlich um ihr eigenes Leben kümmern.

    Nun meine Frage:
    Hat meine Tochter Anspruch auf ein höheres Bafög durch das Zusammenziehen mit dem Freund? Der Vater-Unterhalt ist schon bis zur Höchstgrenze ausgereizt.

  2. #2
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    Standard

    Der Bedarf ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG (nicht bei den Eltern wohnend) 465,00 €

    Welcher Betrag steht unter "Bedarf" im Bescheid? Wenn bereits der o. g Betrag dort steht, gibt es nicht mehr BAföG.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  3. #3
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    also im bescheid steht

    festsetzung des monatlichen bedarfs
    grundbedarf 216 euro

  4. #4
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    Dann sollte deine Tochter die Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt umgehend dem BAföG Amt vorlegen.

    Denn derzeit bekommt sie den Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG (bei den Eltern wohnend, 265,00 €).
    BAföG
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    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  5. #5
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    DANKE für die Hilfe

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