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Thema: Antrag abgelehnt; neuen Antrag stellen?

  1. #1
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    Standard Antrag abgelehnt; neuen Antrag stellen?

    Hallo, mein Sohn hat als Schüler eines Berufskolleg einen Antrag auf Schüler-Bafög gestellt. Mangels vollständiger Unterlagen und verschwitzten Nachreiche-Terminen,konnte der Antrag nicht bearbeitet werden und wurde nun für den Zeitraum bis Juli 2011 negativ beschieden. Nun macht die Arge Ärger und rechnet fiktives Bafög an. Einem Widerspruch wurde nicht stattgegeben. Neben einem möglichen Weg über Klage gegen die Arge, wäre ein erneuter Antrag auf Bäfög zum Schulhalbjahr möglich... oder doch erst zum Ende des Schuljahres ? wer kennt sich aus ?

  2. #2
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    Hallo,

    ich beschränke mich mal nur auf das Problem ALG II in meiner Antwort.

    einem möglichen Weg über Klage gegen die Arge
    Wogegen willst Du klagen?

    Deinem Sohn steht grundsätzlich BaföG zu, der entsprechende Antrag wurde aus Eigenverschulden nicht (richtig) gestellt, weswegen das fiktive BaföG angerechnet wird. Die Reaktion des Jobcenters scheint mir angesichts fehlender Mitwirkungspflicht durchaus angemessen, einen Sinn in Sachen Widerspruch oder Klage sehe ich nicht.

    Gruß!

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Ihr könntet aber auch die UNterlagen schnellstens nachreichen und dann könnte BAföG ab Nachholung der Mitwirkung noch bis 07/2011 gezahlt werden. Und denkt dran ein Folgeantrag ab 08/2011 muss wenn auch gestellt werden.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  4. #4
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    Hallo,

    Danke für die Antworten. mein Widerspruch der Arge wurde eben mit der Begründung "Mitwirkungspflicht" abgeschmettert.

    Doch eine ander Frage ist... Kann ich die Unterlagen zum Bäfögantrag einfach nachreichen, oder muß einen neues Antragsformular genutzt werden. Einige Unterlagen liegen ja nunmal schon vor ?

  5. #5
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    Von wann ist der Ablehnungsbescheid?
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Normalerweise sollte das nachhreichen der fehlenden Unterlagen für den laufenden BWZ reichen
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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