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Thema: Anspruch auf Bafög aus einer anderen Stadt

  1. #1
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    Ausrufezeichen Anspruch auf Bafög aus einer anderen Stadt

    Hallo ihrs,

    ich hab da mal ne Frage...

    Ich erkläre erstmal wie meine Situation ist:

    Ich bin jetzt 20 Jahre alt, bin vor 3 Jahren wegen Familiären Problemen bei meinen Eltern ausgezogen. Ich wohne in einer eigenen Wohnung mit meiner Partnerin und ihrer Tochter in Goslar und meine Eltern in Braunschweig.
    Ich habe jetzt zum 2. Schuljahr die Berufsfachschule wieder aufgenommen, da ich von einem Handwerksbetrieb eine Ausbildung angeboten bekommen habe, wenn ich die Auflagen des Vorvertrages erfülle.

    Ich war heute beim Landkreis in Goslar und habe nach einem Antrag auf Schüler-Bafög gefragt. Da meinte der zuständige Bearbeiter zu mir, dass das Landkreis Goslar für mich nicht zuständig ist, da meine Eltern in Braunschweig wohnen. Ich solle mich doch beim Bürgerbüro in Braunschweig melden und doch einen Antrag auf Schüler-Bafög stellen. Hat mir aber von anfang an gesagt, dass die mir dort den Antrag ablehnen werden, da meine Eltern noch für mich zuständig sind und es eine gleichwertige Berufsschule in Braunschweig gibt.

    So meine Frage dazu ist, steht mir echt nur ein Anspruch auf Schüler-Bafög zu, wenn ich wieder zu meinen Eltern ziehe und in Braunschweig auf die Schule gehe?

    Bitte um schnelle Antwort...

  2. #2
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    1.) die Zuständigkeit ist in BS
    2.) welche Schule besuchst Du bzw. welche Ausbildung machst Du?
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  3. #3
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    Standard

    ich gehe in goslar auf die berufsschule...

    ich habe eine ausbildung angefangen zur elektronikerin für enegie und gebäudetechnik... bin aber noch im vorvertrag...

  4. #4
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    Machst Du eine schulische oder betriebliche Ausbildung?

    Wer hatte für dich bis zu deinem 18. Lj. das elterliche Sorgerecht?

    Hattest Du vom Jugendamt in BS Unterstützung erhalten?

    Melde dich doch am Montag telefonisch beim BAföG Amt (Tel.: 0531/470-8507) und lass dich beraten.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

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  5. #5
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    ich mache eine betriebliche, aber das erste jahr bin ich nur schüler....
    bis zu meinem 18. hatten meine eltern das sorgerecht und nein ich hatte keine unterstützung vom jugendamt...

  6. #6
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    Kein BAföG möglich. Es ist dabei unerheblich ob Du in BS oder GS wohnst.

    Du besuchst eine Berufsschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG. Diese Ausbildung kann nur gefördert werden, wenn die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1a BAföG erfüllt sind.

    § 2 BAföG Gesetz - Ausbildungsstätten - Berufsausbildungsförderungsgesetz

    Nach deinen Ausführungen wohnst Du nicht mehr bei den Eltern. Dieser Tatbestand ist erfüllt. Aber keiner von den anderen Ausnahmetatbeständen ist erfüllt. Daher kannst Du nach § 2 Abs. 1a i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG nicht gefördert werden.

    Du solltest aber auf jedem Fall den Antrag auf BAföG in BS stellen und gleichzeitig einen Antrag auf ALG II bei dem JobCenter in GS stellen.

    Den Ablehnungsbescheid vom BAföG benötigst Du für das JobCenter.
    BAföG
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