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Thema: Vater Alkoholiker - Anspruch auf SchülerBAföG?

  1. #1
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    Standard Vater Alkoholiker - Anspruch auf SchülerBAföG?

    Hei,

    mein Vater ist Alkoholiker & ich habe echt keinen Nerv mehr dazu, mit dem zusammen zu leben.. :/ allerdings hab' ich noch 3 1/2 Schuljahre (bin nächstes Jahr in der 10.) & weiß nicht, ob ich Anspruch auf Schüler-BAföG hätte, da ich hier noch wohnen könnte.
    Allerdings gibt es ja dieses ominösen 'besonderen Umstände', "die im Sinne dieser Regelung vor allem dann gegeben sind, wenn die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist."

    Ist meiner auch ein 'besonderer Umstand', oder hab' ich keine Möglichkeit, was zu beantragen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Du hast keine Möglichkeit BAföG zu erhalten.

    Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG erfolgt eine Förderung erst ab 10. Kl. und wenn die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1a BAföG erfüllt sind.

    Du bist Minderjährig! Wende dich umgehend an das örtliche Jugendamt!
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  3. #3
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    Standard

    Das mit der 10. Kl. weiß ich, schneller würde ich vermutlich auch keine WG oder so kriegen. [und da wär' ich auch noch minderjährig.^^]

    Was ist bitte § 2 Abs. 1a BAföG?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    § 2 Abs. 1a BAföG § 2 BAföG Gesetz - Ausbildungsstätten - Berufsausbildungsförderungsgesetz

    (1a) Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
    1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
    2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
    3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

    Was ist mit deiner Mutter?
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    meine Mutter? Co-Abhängig? Friedefreudeeierkuchen, wir sind 'ne glückliche Familie. :/

  6. #6
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    Hallo,

    sehr sinnvolle Antwort....

    Gruß!

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