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Thema: Änderung im Bafög wegen einem Praktikum

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    3

    Standard Änderung im Bafög wegen einem Praktikum

    Hi, ich brauche dringend Hilfe!
    Zu meiner Lage:
    Ich bin 22 Jahre alt und mache eine Zweitausbildung (schulisch) an einer Berufsfachschule zur staatlich anerkannten Ergotherapeutin, bin im zweiten Ausbildungsjahr und wohne bezüglich meiner Ausbilung, da diese zu Nahe am Wohnsitz meiner Eltern dran ist, noch bei meiner Mutter. Meine Eltern leben getrennt und deren Einkommen ist sehr gering
    Bald muss ich mein zweites berufsbezogenes Praktikum von 3 Monaten ca. 100km weit weg von meinem derzeitigen Wohnsitz absolvieren, da ich keinen anderen Praktikumsplatz in diesem Bereich bekommen habe und mir somit ein Zimmer zur Zwischenmiete nehmen muss.
    Nun meine Frage:
    Mein derzeitiger Bafögsatz beträgt 216€ pro Monat, da ich aber für 3 Monate ausbildungsbedingt ein Praktikum weiter weg absolvieren muss, kann man dann kurzfristig für einen "Zwischenzeitraum" das Bafög erhöhen bzw. Förderung vom Amt erwarten?
    Ich habe keine Ahnung, wie ich dies sonst Finanzieren soll, da ich dort ja auch Miete zahlen bzw. für meinen Lebensunterhalt aufkommen muss und mich meine Eltern finanziell dabei auch nicht unerstützen können und eine Oma bzw. Opa, die das übernehmen könnten, habe ich nicht...
    Mit einem Nebenjob für diese kurze Zeit sieht es auch Mau aus...
    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Den Mietvertrag und das Formblatt 2 (Praktikumsbescheinigung) dem BAföG Amt vorlegen. Es erfolgt dann für diesen Zeitraum die Erhöhung des Bedarfs nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG auf 465,00 €.

    Erledige dies umgehend!
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Okay freut mich, Danke für die Auskunft!

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