Hallo ihr lieben,
Ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen. Also zunächst mal, ich besuche ab September 2010 ein Berufskolleg und möchte somit Schüler-Bafög beantragen.
Mein Vater wohnt in Köln (ca. 570 km von hier) und meine Mutter wohnt von mir 60 km weg. Ich wohne also mit meinem Freund zusammen in SEINER Eigentumswohnung!
Er verdient ca. 1200 Euro und muss jeden monat die Wohnung ca. 550 Euro + Nebenkosten abbezahlen. Ich erhalte seit Januar Elterngeld in der Höhe von 300 Euro.
Jetzt ist es so, mein Vater meint ich würde kein Bafög erhalten, weil er als Berufssoldat sehr wahrscheinlich zu viel verdient. Nun meint er, mein Freund sei als Kindesvater für mich verantwortlich.
Klar, ich wohne bei ihm, ich bezahle aber auch mti an der Wohnung und am Essen und so weiter. Aber mein Vater müsste mir doch trotzdem Unterhalt zahlen müssen oder nicht ?
Ich bin jedenfalls völlig überfragt und hoffe dass mir kemand von euch helfen kann.
Liebe Grüße
bubaerchen
Liebes Bubaerchen,
ich bin zwar auch nur Laie, aber vielleicht nützen dir meine Tipps. Leider schreibst du nicht, wie alt du bist und was du vor dem Berufskolleg gemacht hast. Danach richtet sich nämlich, ob dein Vater dir (noch) Unterhalt zahlen muss. Soweit ich weiß, ist dein Freund in keinster Weise verpflichtet, für dich zu sorgen, sondern lediglich für das gemeinsame Kind. Schau mal auf der Frontseite des BNafoeg-aktuell nach, da steht einiges zu elternunabhängigem Bafög. Mitunter ist auch das Einkommen der Eltern damit unerheblich. Elterngeld wird meines Erachtens nicht auf evtl. Bafög angerechnet. Außerdem bezieht sich das Bafög auch nicht auf den Mietpreis einer Wohnung bzw. auf anteilige Wohnungsabzahlung.
Hoffe, andere Profis können dir evtl. mehr weiterhelfen,
Gruß
Thymian
Danke lieber Thymian. Also ich bin 20 Jahre alt und habe davor für 300 Euro in einer Bäckerei gearbeitet. Ich habe keine feritge Ausbildung!!!!
Mein Vater sagt im Gesetz würde folgendes stehen:
BGB - Einzelnorm
Bitte helft mir!!!!
soweit dein Freund leistungsfähig.
Ansonsten schau Dir mal den Abs. 3 an.
Wenn dein Freund nicht leistungsfähig ist, dann...
Man sollte Paragraphen immer in Kontext der davor und danach stehenden Paragraphen betrachten.
Gibt es denn einen Mindestsatz ? Ich hab jedenfalls gehört dass der Freund nicht berücksichtig wird weil er nicht als "verwandter" gilt...ich habe jetzt mal noch die Möglichkeiten, beim Jugendamt nachzufragen. Bei einem BaFög Rechner, habe ich alles Ordnungsgemäß angegeben und dabei kam raus, dass ich trotz des hohen Verdienstes meines Vater auf mindestens 383 Euro Bafög im Monat kommen müsste...
Ich beantrage das einfach mal, die werden mir dann schon sagen ob ich welches bekomme oder nicht...
Gruß bubaerchen![]()
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