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Thema: Schüler-Bafög - Anspruchsberechtigung bei eigenem Haushalt aber ohne Schulabschluß

  1. #1
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    Standard Schüler-Bafög - Anspruchsberechtigung bei eigenem Haushalt aber ohne Schulabschluß

    Hallo zusammen,

    kurz meine Situation:
    - 22 Jahre, hatte keinen Bock auf Schule und bin ohne Abschluß nach der 9. Klasse abgegangen
    - nach einem berufsvorbereitendem Jahr und nachholen des erinfachen Hauptschulabschlusses bin ich von Berlin (beim Vater gelebt) nach Köln (meine Muter lebt hier) gezogen um eine Ausbildung zu beginnen.
    - das ging in die Hose
    - habe dann für verschiedene Unternehmen gearbeitet
    - nun hats KLICK gemacht und ich will meinen Schulabschluss an der TAS in Köln nachholen und danach einen Ausbildung machen.
    Nun habe ich Angst, wenn ich jetzt einen Job annehme und Abendschule parallel nicht bewältigt bekomme und deshalb den Job aufgebe, dass ich dann keinen Anspruch auf Bafög habe und aber auch keine HARTZ IV bekomme, weil man dort sagt: Job geht vor Schule.

    Nun meine Frage: Habe ich Anspruch auf Schüler-BAFÖG? Wie sind eure Erfahrungen?

    Herzliche Grüße aus Köln

    tsade

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Nach dem Ausbildungsstättenverzeichnis von NW (Ausbildungsstttenverzeichnis NRW) ist das fürs BAföG wohl Abendrealschule. In den Vorbemerkungen steht dazu u.a.:
    Das Unterrichtsvolumen beträgt i. d. R. 20 – 22 Unterrichtsstunden pro Woche, so dass bereits ab dem ersten Semester Ausbildungsförderung nach dem BAföG geleistet werden kann. Eine Beschränkung der Ausbildungsförderung auf ein Jahr ist nicht vorgesehen, so dass für alle vier Semester dem Grunde nach Förderung geleistet werden kann.
    Dein Einkommen wird natürlich angerechnet, das Deiner Eltern vermutlich auch.

    Die Bedarfssätze stehen in den §§ 12, 13a und 14b BAföG.
    ...um eine Ausbildung zu beginnen.
    - das ging in die Hose
    Was war das für eine Ausbildung? Wie lange hast Du die gemacht?
    Ohne Gewähr

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