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Thema: verwirrung pur

  1. #1
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    Standard verwirrung pur

    Moin!
    Ich habe gaaanz viele Fragen zum Thema Schülerbafög. Habe mich schon durch einige Beiträge geforstet, aber irgendwie wird alles nur noch verwirrender für mich.
    Meine wichtigste Frage ist, ob ich Schülerbafög erhalten kann, wenn ich eine Berufsfachschule besuche.
    Die andere wichtige Frage dabei ist: wenn ich unter 25 bin, in meinem Umkreis keine Ausbildung oder Möglichkeit habe eine dort ansässige Berufsfachschule zu besuchen- sondern sich diese rund 70km entfernt befindet- ob ich dann ausziehen und über das Bafögamt gefördert werde. Die Zeit von dem Elternhaus bis zu der Berufsfachschule beträgt mit Bus und Bahn und wieder Bus rund 1,5 Stunden je Fahrt.
    Die letzte wichtige Frage ist: besteht überhaupt ein Anspruch auf Bafäg, wenn beide Elternteile verdienen?????

    Vielen Dank schon mal vom Monster^^

  2. #2
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    Wie lange dauert denn die BFS? Wird die Zeit durch Anrechnung verkürzt? Gibt's einen berufsqualifizierenden Abschluss?
    Ohne Gewähr

  3. #3
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    Die BFS würde 2 Jahre dauern. Man hätte nach den 2 Jahren die mittlere Reife erlangt. Und zusätzlich kann man, wenn man in dem Beruf später eine Ausbildung machen würde ein Jahr der BFS anerkannt bekommen (von dem Ausbildungsbetrieb abhängig!).
    Die Schule ist zudem knapp 3 Stunden mit Bus und Bahn entfernt... falls ich das noch nicht erwähnte^^
    Vielen Dank vom Monster

  4. #4
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    Also eine BFS, die nicht in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt. Die wird - wie z.B. das Gymnasium - oft nicht nach dem BAföG gefördert, weil oft das auswärtige Wohnen ausbildungsbedingt nicht gerechtfertigt ist. Das heißt zumeist: Wenn die besuchte oder eine vergleichbare Schule in zumutbarer Zeit von der Wohnung der Eltern aus erreichbar ist (tgl. nicht mehr als 2h ÖPNV), gibt's kein BAföG.

    Dann wärest Du allerdings nicht von vornherein von HartzIV oder WG ausgeschlossen.

    Schau Dir aber mal den § 2 Abs. 1a BAföG und die 19 Verwaltungsvorschriften dazu an. Vllt fällt Dir dazu was ein. Wenn Du dann Fragen hast, kannst Du sie gerne stellen.

    Wenn doch BAföG, wird das KG nicht angerechnet.
    Ohne Gewähr

  5. #5
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    Danke sehr!!! Das werde ich mal machen- hab den Nomos hier.. Nur, was ich nicht verstehe- die Schule wäre ja 2 Std entfernt und die in der Nähe der Eltern hat abgelehnt! Wie sieht es denn dann aus???

    LG vom Monster

  6. #6
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    ...hab den Nomos hier.....
    Was ist das? Ein Sturmtief? Ein technisches Gerät? Ein Haustier?

    Falls Du die Verwaltungsvorschriften meinst: Die findest Du auf diesen Seiten.

    Nur, was ich nicht verstehe- die Schule wäre ja 2 Std entfernt...
    Ich nehme mal an, damit meinst Du eine vergleichbare Schule.

    ...und die in der Nähe der Eltern hat abgelehnt! Wie sieht es denn dann aus???
    Wenn es keine weitere vergleichbare Schule mehr gibt, steht's Spitz auf Knopf mit Deinem BAföG-Anspruch. Das wäre nur durch einen konkreten BAföG-Antrag zu klären.

    Den empfehle ich ohnehin zu stellen. Mit der Ablehnung nach § 2 Abs. 1a BAföG könntest Du dann HartzIV oder WG versuchen zu bekommen.

    besteht überhaupt ein Anspruch auf Bafäg, wenn beide Elternteile verdienen?????
    Kommt drauf an. Auf die Höhe der berücksichtigungsfähigen Einkünfte sowie viele weitere Faktoren, die zu Freibeträgen führen können.
    Ohne Gewähr

  7. #7
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    Reden

    Ach, du bist gut Echt!!! Mein "Nomos" is mein Gesetzbuch, hab ich also hier, mein ich^^ Der Antrag wird zu geschickt- das wurde gleich nach Zusage der Schule erledigt. Anspruch auf Hartz IV besteht nicht. Ich frage mich hier auch nicht für mich selber durch- sondern für meinen Schwager. Nachdem er 4 Jahre nichts bekommen hat und nur zu Hause rumdümpelt, haben wir gemeinsam jede Berufsfachschule in näherer Umgebung angeschrieben. Ich würde es ihm gönnen, wenn er die Gelegenheit bekäme endlich wieder das Gefühl zu bekommen, gebraucht zu werden. Die Eltern können oder wollen nicht wirklich unterstützen- sprich si können nicht für Unterkunft und Verpflegung und ander Kosten aufkommen- nicht alles.
    Er wäre so lange unterwegs, wenn er zwischen fahren würde und somit lediglich die Fahrkoseten von den Eltern getragen werden müssten, dass ich befürchte, dass es ihm irgendwann zu viel wird und er abbricht! Ich kann ihn leider auch nicht unterstützen, weil ich selber nur etwas Bafög bekomme.
    Nun, dann bleibt es jetzt abzuwarten^^ Vielen Dank aber für deine Tipps und Anregungen!!!!

    LG vom Monster

  8. #8
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    Na denn viel Erfolg!
    Ohne Gewähr

  9. #9
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    Zitat Zitat von Snowblind Beitrag anzeigen
    Auf die Höhe der berücksichtigungsfähigen Einkünfte sowie viele weitere Faktoren, die zu Freibeträgen führen können.
    mhh welche gibt es denn da genau???

  10. #10
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    Vor allem (weitere) Kinder und weitere Unterhaltsberechtigte.

    Zweckbestimmte Leistungen - z.B. vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen - bleiben frei.

    Schließlich lohnt ein Blick auf § 25 Abs. 6 BAföG (Härtefreibetrag) und die Verwaltungsvorschriften dazu.
    Ohne Gewähr

  11. #11
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    vielen lieben dank!!!! Ich lese mir die dann nochmal genauer durch. Tausend dank- wirklich!!!

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