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Thema: BAFöG Folgenantrag abgelehnt, ok! Aber was nun?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    31.03.2010
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    1

    Standard BAFöG Folgenantrag abgelehnt, ok! Aber was nun?

    Hallo zusammen,

    ich beginne mit meiner Situation:

    Ich bin 27 Jahre alt und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Restaurantfachmann. Ich bin seit April 2009 an einer Fachhochschule (WIHOGA in Dortmund) und mache dort eine Fortbildung zum Betriebswirt, Fachrichtung Gastronomie und Hotellerie.
    Ich wohne seit 2006 (Ende der Ausbildung) nicht mehr bei meiner Mutter. Seit Beginn der Fortbildung, also seit April 2009 bekam ich 630,00 Euro BAFöG monatlich. Ich habe rechtzeitig den Folgeantrag gestellt und heute erfahren das meine Mutter nun zuviel Geld verdient und ich somit keinen Anspruch mehr auf BAFöG habe.

    Das Problem ist das meine Mutter zwar soviel verdient das ich keinen Anspruch mehr auf BAFöG habe, aber leider verdient sie nicht genug um mir neben den 360,00 Euro Unterhalt die sie mir monatlich zahlt die nun fehlenden 630,00 BAFöG zu zahlen.

    Meine Fortbildung dauert noch bis März 2011 und ich muss nun eine Lösung finden die fehlende Summe auszugleichen.

    Welche Optionen stehen mir denn offen? Wohngeld? Meister BAFöG?
    Da die Situation jetzt sehr akut ist stelle ich hier die Frage und versuche dadurch Zeit zu sparen, ich hoffe auf Eure Hilfe, vielen Dank schon jetzt.

    Falls Infos fehlen ergänze ich diese gerne, einfach anmerken!

    Gruß Alex

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    689

    Standard

    Wenn Deine Eltern nicht oder nicht alles zahlen, kannst Du einen sog. Vorausleistungsantrag stellen; dann kommst Du so zu dem Geld. Dein etwaiger Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern geht dann auf das Amt über, d.h. das Amt wird prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang sie Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind, und sie dann ggf. in Anspruch nehmen. Wenn sie nach dem BGB nicht zahlungspflichtig oder -fähig sind, haben sie nichts zu befürchten.

    Wohngeld?
    Nein

    Meister BAFöG?
    Weiß ich nicht.

    Ansonsten fällt mir nur noch der Bildungskredit ein....
    Ohne Gewähr

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