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Thema: Ausziehen u SchülerBAföG bei psych. Problemen?

  1. #1
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    Pfeil Ausziehen u SchülerBAföG bei psych. Problemen?

    Hallo!
    Ich bin fast 18, gehe in die 11. Klasse (Gymnasium) und wohne zu Hause bei meinen Eltern. Ich habe seit einiger Zeit sehr starke psychische Probleme, die mit der Situation zu Hause zusammenhängen. Ich würde jetzt natürlich gerne ausziehen, bräuchte aber Schüler-BAföG. Wisst ihr, ob man eine Möglichkeit hat, in diesem Fall Schüler-BAfög zu bekommen, wenn man z.B. ein Gutachten von nem Psychologen hat, dass man zu Hause nicht wohnen kann, oder so?
    Ich bin gespannt auf eure Antworten!!!!

  2. #2
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    Schülerförderung für GymnasiastInnen gibt es nur, wenn diese nicht bei den Eltern leben und wenn sie auch förderungsrechtlich nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden können (siehe § 2 Abs. 1a BAföG und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, hier auf diesen Seiten).

    Bei letzterem kommt es in der Regel auf ausbildungsbezogene Gründe an (z.B. Besuch eines Spezialgymnasiums), soziale Gründe, z.B. psychische Probleme, spielen meist keine Rolle. Hintergrund ist, dass derartig begründete auswärtige Unterbringungen eigentlich Sache des Jugendhilferechts sind und nicht des BAföG.

    Es sieht also erst mal nicht gut aus. Aber guck Dir doch mal die erwähnten Verwaltungsvorschriften auf diesen Seiten an, vllt ist ja doch was möglich. Wenn Du dann Fragen hast, gerne.
    Ohne Gewähr

  3. #3
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    also ich bin hatte eine ähnliche Situation und das ergebnis war das ich Schüler Bafög bekam als ob ich bei meiner Mutter Wohnen würde. Sprich 212 Euro im Monat. Mit Kindergeld und Nebenjob hat das aber auch für eine günstige eigene Wohnung und ein bescheidenes Leben gereicht.

  4. #4
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    Standard

    Tja, wie Du schon schreibst:

    ...ich bin hatte eine ähnliche Situation...
    und nicht eine gleiche.

    Wie ich einem anderen Thread entnehme, hast Du eine berufsqualifizierende, mindestens zweijährige BFS besucht, und nicht ein Gymn. Was fürs BAföG schon mal was anderes ist. Und Du hast offenbar nur den sog. "kleinen" Bedarfssatz bekommen statt des großen, obwohl Du nicht bei den Eltern lebtest. Eben weil das Amt bei Dir die Gründe für das auswärtige Wohnen nicht anerkannte.
    Ohne Gewähr

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