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Thema: Bafög oder Hartz4 bei volljährigem Schüler

  1. #1
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    Daumen hoch Bafög oder Hartz4 bei volljährigem Schüler

    Mein 18 jähriger Sohn lebt bei seinen Größeltern. Bisher hatte ich immer Unterhalt an das Jugendamt gezahlt. Mit seinem Geburtstag der bereits im August lezten Jahres war, hat er einen Bafög Antrag gestellt. Gleichzeitig hat er einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Der Hartz4 Antrag wirde umgehend bewilligt mit monatlich ca. € 260,- Ein später gestellter Wohngeldantrag wurde ebenfalls mit €158,- bewilligt. Und natürlich das Kindergeld €184,-. Nun bekam ich vom ein Schreiben mit einer Erklärung, wo ich meinen Einkommensnachweis / Steuerbescheid von 2007 vorlegen soll.Wie gehe ich mit dieser Situation um?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Das hört sich realistisch und plausibel an.

    In dem Moment, in dem Dein Sohn das BAföG-Amt betritt, bist Du zur Auskunft verpflichtet. Eine Anerkennung der Unterhaltspflicht wäre es nicht, wenn Du die Auskünfte und Unterlagen (heraus-)gibst.
    Ohne Gewähr

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