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Thema: gesetzliche schüler-bafög vorschriften?

  1. #1
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    Standard gesetzliche schüler-bafög vorschriften?

    hallo,

    mmir wird wahrscheinlich das schüler-bafög nicht genehmigt weil ich 2 schulabbrüche habe... nun die dame hatte mir das am telefon so erklärt das es nach gesetz wohl schlecht aussieht. obwohl ich ihr von der landesschulbehörde den grund geliefert habe weshalb ich das zweite mal abgebrochen hatte.

    nunja wenn sie das wirklich wahrmachen kann dann würde ich gerne wissen wo das steht. Ich habe schon überall gesucht aber irgendwie kann ich nichts darüber finden das man wegen 2 abbrüchen keine hilfe mehr bekommt und arbeitslos bleiben soll anstelle das abitur zu machen.

    ist das rechtens mir die leistungen zu untersagen?

    wenn ja welche anlaufstellen habe ich noch? eltern hartz IV! ich bin ausgezogen da meine schule nun 500km weit weg is von meinem elternhaus.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Was für 2 Ausbildungen hast du denn gemacht, wie lange und wann hast du sie jeweils abgebrochen (und aus welchen Gründen)?

    Klausi
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  3. #3
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    daanke für die antwort... also das waren 2 mal schulische ausbildungen einmal war es so das ich auf einer FOS war und mit dem praktikum nicht klar gekommen bin. der zweite abbruch erfolgte aufgrund das mir in niedersachsen, ohne zweite fremdsprache, die abiturzulassung untersagt werden würde... dazu habe ich auch von der schulbehörde niedersachsen ein schreiben besorgt... die dame vom schulamt sagte dagegen nur "egal 2 schulabbrüche sind 2 schulabbrüche" aber das kann doch nich sein.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    So wie ich das sehe, liegen hier 2 förderungsfähige Ausbildungen vor, die du angebrochen hast. Aus dem Grund wird es keine weitere Förderung geben. Wenn du mit dem Praktikum nicht zurecht gekommen bist, hättest du eine Alternative suchen müssen, anstatt abzubrechen. Bei dem Abitur und der Fremdsprache sind es keine Tatsachen, die erst während der Ausbdilung aufgekommen sind. Es hätte dir also von vorne herein klar sein müssen, dass du ohne zweite Fremdsprache nicht zum Abitur zugelassen wirst. Es liegen in beiden Fällen also keine nachvollziehbaren Gründe für einen Abbruch vor, so dass die Dame vom BAföG Amt Recht hat...es wird keine weitere Förderung mehr geben

    Klausi
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  5. #5
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    ya... das versteh ich ja wenn ich schonmal bafög bekommen hätte.

    ich habe aber jetzt das erste mal befög beantragt. davor hatte ich noch bei meinen eltern gelebt.

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