Guten Tag,
ich bin 22 Jahre alt und besuche die BOS Zweig Technik. Momentan beziehe ich elternunabhängiges Bafög. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen.
Nun möchte ich aber im September auf die FOS Bereich Sozial wechseln da mir der technische Zweig nicht zusagt und ich das Abitur nicht schaffen werden. Nun hab ich mich informiert wie es mit Bafög auf der FOS aussieht.
Nun zu meiner Frage:
Ich bin täglich mehr als 2 Stunden unterwegs wenn ich die FOS besuche die am nähesten am Wohnort meiner Mutter liegt. Mein Vater und meine Mutter sind geschieden. Ich habe immer genauso wie meine anderen Geschwister bei meiner Mutter gelebt. Mein Vater wohnt aber näher an der Schule so das ich kein Bafög bekomme. Nur das Problem besteht darin das er erstens kein Zimmer für mich hat, seine Partnerin nicht damit einverstanden ist und zudem zu wenig Geld hat um es mir zu ermöglichen bei ihm zu wohnen.
Wie argumentiere ich das beim Barfögamt? Wie kann ich denen erklären das ich nur bei meiner Mutter leben kann?
Würde das Bafögamt das einsehen würde ich eine Förderung bekommen.
Zudem gibt es weiter Möglichkeiten gefördert zu werden?
Ich beziehe ansonsten nur Kindergeld und damit kann ich mir die WOhnung und Nahrungsmittel definitiv nicht leisten.
Gibt es möglichkeiten Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Wohngeld vom Staat zu beantragen wenn man kein Bafög bekommt?
Danke im Vorraus.
Gruß Sven
ich würde es genauso erklären. es gibt immer die regel unter besonderen umständen und ich denke dies ist ein besonderer umstand. erkläre es so und warscheinlich wollen die dann iwelche bescheinigungen wie zb. einen mietvertrag von deinem vater dass die wohnung wirklich zu klein ist und das gehalt deines vaters ob es wirklich zu wenig ist. und wenn das alles so stimmt müsste das doch eigentlich gehen. ich würde es so versuchen.
Wenn Dein Vater wiederverheiratet ist und seine neue Ehefrau Deine Aufnahme ablehnt, kann Dich das Amt nicht auf seine Wohnung verweisen.
Ist Dein Vater nicht wiederverheiratet, aber seine neue Partnerin steht (mit) im Mietvertrag, dürfte es genauso aussehen.
Ansonsten bist Du nicht automatisch von HartzIV ausgeschlossen.
Lesezeichen