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Thema: BaföG abgelehnt und nun ?

  1. #1
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    Standard BaföG abgelehnt und nun ?

    Liebes Forum,mein Sohn hat Schüler-BaföG beantragt.Er lebt bei der KM,ist 18 Jahre,macht seit Sept. eine Ausbildung an einer Berufsfachschule,will dann Abi machen und studieren.Sein Antrag wurde abgelehnt,da der KV ein zu hohes Einkommen hat. Er selbst hat kein Einkommen und die KM ein nur sehr geringes (427€). Wie soll es jetzt weitergehen ? Er hat Unterhaltsanspruch iHv 476€. Was bedeutet das Szenario für den KV ? Muß der jetzt den BaföG Bedarf von 212€ noch zum Unterhalt dazu leisten, oder ist der im Unterhalt enthalten ? Wem wird das Kindergeld zugerechnet,kann der KV das Kindergeld voll zum abzug bringen da er der alleinige in Anspruch genommene ist? Oder kann nur die Hälfte verrechnet werden da es sich um ein sogenanntes previligiertes vollj Kind handelt ? Oder kurz formuliert: welche Ansprüche können verwirklicht werden finanziell gegen den KV ?Wie funktioniert das denn wenn er dann studiert ? Muß der KV dann auch die BaföG Leistung erbringen ? Es ist sehr verwirrend- für mich zumindest ! ich möchte Ihn ja unterstützen,aber es muß alles im (finanziellen ) Rahmen bleiben. Diese Ungewissheit kann einen ja Angst machen - Zukunft sollte planbar bleiben, - für alle Beteiligten? Oder !? Wer kann weiterhelfen ? Mein Dank sei Euch gewiss !!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Zuerst möchte ich eines loswerden: eine kleine Gliederung des Textes hätte das Lesen deutlich vereinfacht

    BaföG muss nicht zusätzlich zum Unterhalt geleistet werden. BAföG Leistungen werden vom Unterhalt abgezogen, wenn der KV nun 476€ Unterhalt leistet, ist der BAföG Bedarf, der durch das Einkommen des Vaters geleistet wurde, damit abgegolten.

    Das Kindergeld darf der KV beim volljährigen Kind zu 100% vom Unterhalt abziehen.

  3. #3
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    Danke für die Klare Ansage,das hilft enorm!Leider weiß ich noch nicht wie ich später mal die studiengebühren aufbringen soll,aber darüber sollte ich dann mal mit meinen Sohn diskutieren,oder ? Vielen Dank nochmal für die Hilfe !

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Die späteren Studiengebühren müssen ja nicht zusätzlich zum Unterhalt aufgebracht werden. Zudem ist es auch so, dass BAföG dür ein Studium deutlich höher ist als Schüler BAföG, so dass an dieser Stelle auch mit einer Entlastung des Staates zu rechnen ist.

  5. #5
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    da bin ich ja schon wieder falsch informiert ! Ich dachte immer das studiengebühren Sonderausgaben des Unterhaltsberechtigten sind und der Unterhaltsschuldner sie tragen muß !? Wer soll denn diese gebühren zahlen wenn nicht die Eltern ? Der Student doch wohl kaum, oder ? Vielen dank für die Infos,bin froh das es so eine nützliche Seite im Netz gibt ! Ich denke viele sind ,so wie ich ,überfordert mit den vielen Regeln und Bestimmungen !

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