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Thema: Schülerbafög + Hartz4 Bedarfsgemeinschaft

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Unglücklich Schülerbafög + Hartz4 Bedarfsgemeinschaft

    Hallo zusammen,

    ich habe derzeit ein riesengroßes Problem mit der ARGE. Aber erstmal zum Hintergrundwissen: Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft bestehend aus einer Mutter und vier Söhnen ( 20, 17, 8 und 5 Jahre alt) und leben ALG2 / Kindergeld / Unterhaltsvorschuss ( nur für den Jüngsten ). Kind 1 studiert seit 10/09 und bekommt Bafög. Kind 2 hat zum neuen Schuljahr vom Gymnasium zu einem beruflichen Gymnasium gewechselt und macht dort gleichzeitig seine allgemeine Hochschulreife und eine Ausbildung zum Erzieher.
    Ich habe der ARGE im Juni schriftlich mitgeteilt, dass Kind 2 die Schule wechselt. Darauf kam keinerlei Reaktion. Damit war für mich die Sache evtl. Bafög beantragen zu müssen erledigt.
    Nun habe ich in der vergangenen Woche, weil ich unseren Fortsetzungantrag ab 12/09 gestellt habe, einen bitterböse Brief von unserem SB bekommen, in dem er mich zur Schnecke macht, weil ich ihn angeblich nicht über den Schulwechsel informiert hätte ( ich kann es leider nicht nachweisen, dass er den Brief erhalten hat ) und das Kind 2 seit August gar kein
    ALG2, sondern Baföganspruch gehabt hätte.
    Ich steige jetzt nicht mehr durch, denn so wie das Baföggesetz verstehe, hätte er nur Anspruch, wenn er nicht mehr Zuhause wohnen würde.
    Jedenfalls will die ARGE unseren Antrag erst weiter bearbeiten, wenn ein Bafögbescheid vorliegt..... was so viel bedeutet, dass die uns zum 01.12. kein Geld überweisen wollen ( obwohl natürlich die Kleinen und ich noch ALG2-Anspruch haben ).

    Wäre lieb, wenn mir jemand helfen- bin gerade komplett mit dem ganzen überfordert!!!

    Danke und liebe Grüße

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    Ich steige jetzt nicht mehr durch, denn so wie das Baföggesetz verstehe, hätte er nur Anspruch, wenn er nicht mehr Zuhause wohnen würde.
    Da verstehst Du etwas falsch. Dein Kind hat einen Anspruch auf Schüler-BaföG (was sich in manchen Dingen vom normalen BaföG unterscheidet), was man durchaus - je nach Schuilart - auch dann bekommen kann, wenn man noch bei den Eltern wohnt. Eine entsprechende Übersicht findest Du unter http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/baf...er-bafoeg.html.

    Du solltest schnellstens mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen, um herauszufinden, ob dem Grunde nach ein Anspruch vorhanden ist oder nicht.

    Gruß!

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