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Thema: Soll ich verhungern?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Soll ich verhungern?

    Hallo,ich bin 24 Jahre alt und besuche seit 06.08. die 12. Klasse der Fachoberschule um meine Fh-Reife zu bekommen.Ich habe mein Bafög Anfang Juni beantragt und mein Antrag liegt angeblich immernoch nicht auf dem zu bearbeitenden Stapel des Landkreises HI vor...Ich kann aber laut Aussage unseres Jobcenters kein Wohngeld oder ähnliches ohne die Bafög bewilligung bekommen....Tja,der Landkreis sagt entweder immer das die Kollegin, die für meinen Nachnamen Buchstabe F zuständig sei,gerade nicht da ist und man wird gebeten wann anders anzurufen, oder das mein Antrag dann Ende September dabei sein *müsste,könnte oder sollte*....
    Ich habe keinerlei andere Einkommen zur Zeit und muss imernoch ca 350 Euro Miete monatlich,plus Strom bezahlen....Kann man da nichts machen?Ich habe echt überhaupt kein Geld mehr für iwas....Und jeder Idiot ohne Bildung bekommt in unserem Staat Geld in den A+++ geschoben,aber Leute die was werden wollen stehen auf dem Trockenen....Danke Deutschland !!!!! Wäre erfreut über Ratschläge....

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    Und jeder Idiot ohne Bildung bekommt in unserem Staat Geld in den A+++ geschoben,aber Leute die was werden wollen stehen auf dem Trockenen....Danke Deutschland !!!!!
    Genau solche polemischen und idiotischen Äußerungen sind es, die einem eine Hilfestellung oftmals, nun ja, etwas erschweren. Ich höre solche "Argumente" einfach zu oft, um in 80% aller Fälle beim Nachstochern feststellen zu müssen, daß nicht der "Staat" oder das "Amt" an der zögerlichen Bearbeitung schuld war, sondern der Antragsteller...

    Aber das will ich Dir nun auch nicht unterstellen.

    Ich habe mein Bafög Anfang Juni beantragt
    Grundsätzlich wird von einer durchaus erlaubten Bearbeitungszeit von 3 Monaten ausgegangen, vorausgesetzt, alle angeforderten Unterlagen liegen dem Amt vor.

    Ich kann aber laut Aussage unseres Jobcenters kein Wohngeld oder ähnliches ohne die Bafög bewilligung bekommen....
    Wenn du allein wohnst steht Dir kein Wohngeld zu, wenn Du dem Grunde nach Anspruch auf Schüler-BaföG hast.

    Ich habe keinerlei andere Einkommen zur Zeit und muss imernoch ca 350 Euro Miete monatlich,plus Strom bezahlen...
    Du solltest bei Deiner ARGE einen Antrag auf ALG II auf Darlehensbasis beantragen. Dies wird, wenn nicht fehlende Unterlagen der Grund sind, auch genehmigt. Darlehen bedeutet dabei, daß Du dann eine Abtretungserklärung bei der ARGE unterschreiben mußt und sich die ARGE das Geld bei einem positiven BaföG-Bescheid vor Zahlung an dich holt.

    Gruß!

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