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Thema: Hilfe! Schülerbafög - eigene Wohnung - neue Bedingungen

  1. #1
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    Standard Hilfe! Schülerbafög - eigene Wohnung - neue Bedingungen

    Hallo,

    ich habe vorlgendes Problem. Ich selbst bin 20 und komme aus Leipzig. Ich habe letztes Jahr 2008 meine Ausbildung zur Sozialassistentin in Dresden an einer privaten Schule begonnen und damit auch Schüler-Bafög beantragt. Da die Verbindung von der Wohnung meiner Eltern in Leipzig zu einer Schule in Leipzig die diese Ausbildung ebenfalls anbietet knapp über 2 Stunden lag und ich mich auch ausführlichst erklärt habe, habe ich auch den Höchstsatz von 4xx Euro bekommen. Nun musste ich dieses Jahr einen Folgeantrag für das 2. Ausbildungsjahr beim Bafögamt in Leipzig stellen. Nun haben sich die Bus- und Bahnverbndungen in Leipzig aber so geändert, dass der Weg von der Wohnung meiner Eltern zu einer vergleichbaren Schule knapp unter 2 Stunden liegt. Mit dieser Begründung wurde mir nun das Bafög für das 2. Jahr auf 212 Euro gekürzt. Bzw. hat der Bafög-Mitarbeiter irgendwas zu mir gemeint, dass diese Zeit von 90 Minuten auf 2 Stunden hoch gesetzt worden wäre.
    Unter diesen Bedingungen wäre ich nie nach Dresden gegangen. So wird mir jetzt die Grundlage meiner Ausbildung hier in Dersden genommen und ich weiß nicht mehr, wie ich mein Leben hier finanzieren soll.
    Ist das überhaupt rechtens was hier gemacht wird? In allen anderen Bereichen wird normalerweise auf bestehende Bewilligungen rücksicht genommen, so wie auch beim Studibafög oder dem Kindergeld. Warum wird das beim Bafög nicht so gehandhabt??? Da ich Schulgeld bezahlen muss und da in einem Vertrag drinstecke, wäre es unverhältnissmäßig teuer meine Ausbidlung in Dresden zu beenden und in Leipzig weiterzuführen. Außerdem ist das in Dresden auch eine sehr gute Schule.

    Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

    Vielen Dank!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Ein Folgeantrag wird ja nicht nur aus Jux und Dollerei gestellt sondern es wird geprüft, ob noch die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Da diese Voraussetzungen mit eigenem Hausstand nicht mehr vorliegen, bekommst du nur noch den Satz, den du erhalten würdest, wenn du bei deinen Eltern lebst.

    Nun kannst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und begründen warum du anderer Ansicht bist. Wird dem ebenfalls widersprochen, so bleibt nur noch der Weg zum Anwalt und vors Gericht. Alternative ist natürlich zurück zu den Eltern ziehen und die andere Schule in Leipzig aufsuchen.

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