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Thema: Notsituation! Fragen über Fragen!

  1. #1
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    Ausrufezeichen Notsituation! Fragen über Fragen!

    Hallo!

    Hätte da einige Fragen und hoffe jemand kann mir helfen.
    Ich bin in der 12.Klasse auf einem allgemeinbildenden Gymnasium und wohne seit einem Jahr alleine (mit meiner Schwester zusammen.
    Unsere Eltern lassen sich grade scheiden und wir haben als "Einkommen" jeder das Kindergeld, sprich Enkommen = 160 Euro/Monat und Person - jetzt mal abgesehen von den paar Euro für Nachhilfe und Babysitten. Nun würde ich gerne Schülerbafög beantragen, da es an allen Ecken und Enden fehlt (Sind z.B. derzeit Wohnungssuchend, da wir aus unserer bisherigen Wohnung raus müssen, finden aber keine bezahlbare. Und Wohngeld bekommen wir ja nicht...)
    Wie ist das mit dem elternunabhängigen Bafög?

    Muss ich es wieder zurückzahlen?
    "Wer beispielweise an einer Akademie oder höheren Fachschule eine Ausbildung anstrebt, muss das Schüler-BAföG ebenfalls hälftig zurückzahlen."

    Soweit erstmal.
    Danke für eure Antworten.

    LG

  2. #2
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    Schüler von allgemeinbildenden Schulen haben nur Anspruch auf BAföG wenn es vom Wohnort der Eltern bzw. in Eurem Fall von jedem Elternteil aus keine vergleichbare Schule gibt. Wo sind denn Eure Eltern ? und warum wohnt ihr bei keinem von beiden ?

    Gruss Andy

  3. #3
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    Standard

    Unsere Mutter wohnt jetzt noch ca. 45min entfernt, bald mehr´(sie zieht bald mit ihrem Freund zusammen). Unser Vater wohnt ca 30 min entfernt (mit seiner Freundin - mit der wir NICHT auskommen und die uns nicht mag!).
    Sie sind beide von uns weggezogen, und auch von ihnen aus wären die nächsten Gymnasien die die es hier neben meinem gibt.
    Wir sind 19 und 22 und wohnen "inoffiziell" schon seit 3 Jahren alleine, da unsere Eltern fast immer bei ihren neuen Lebensgefährten waren und wir so und so den Haushalt... alleine geschmissen hatten! Das einzige was jetzt neu ist, ist dass sie eigene Wohnungen haben und uns nicht finanziell unterstützen. Zu unserem Paps ziehen geht aus genanntem Grund nicht und weil meine Schule/Uni meiner Schwester zu weit weg ist und es von dort aus keine Zugverbindung gibt (und mit Bus und Zug wäre ich pro strecke mehr als eine Stunde unterwegs!) Bei unserer Mutter das gleiche in grün. Außerdem sind wir nicht bereit unser (kleines) Leben hier aufzugeben, nur weil die 2 sich entschieden haben, dass sie sich nicht mehr leiden können und dass sie jetzt ihr Leben ohne Kinder genießen möchten (mal abgesehen von den Feiertagen und so)..... neeeee, da machen wir nicht mehr mit! Das hat uns schon genug Nerven in den letzten 2 Jahren gekostet!!!!!

    So, ich hoffe das sind genug Infos...

    Meint ihr ich habe ne Chance?

    LG

  4. #4
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    okay da Dir ein Wechsel in Klasse 12 auch nicht mehr zuzumuten ist sollten Deine Chancen auf BAföG ganz gut stehen. Am besten gehst zu zu Deinem zuständigen Amt -Stadt oder Kreisverwaltung- und gibst den Antrag persönlich ab. Schildere auch Deine Situation und sag klar dass Du in Klasse 12 nicht mehr wechseln kannst.

    Dass Deine Eltern ihr Leben genießen möchten ist eine Sache Unterhaltspflicht aber eine andere. Ihr solltest beide Elternteile zur Auskunft über Einkommen auffordern und Unterhalt einfordern. In Eurer Situation sollte es dafür auch Beratungshilfe bzw. im Notfall Prozesskostenhilfe geben. Die können sich nicht einfach abseilen und denken sie hätten keine Pflichten Ihr habt ein Recht auf Unterhalt von beiden Elternteilen.

    Gruss Andy

  5. #5
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    Hi!

    Danke für die Antwort!
    Wenigstens mal etwas was sich gut anhört!

    Wie ist es denn mit dem zurückzahlen?
    Habe hier nämlich folgendes gelesen:
    Wer beispielweise an einer Akademie oder höheren Fachschule eine Ausbildung anstrebt, muss das Schüler-BAföG ebenfalls hälftig zurückzahlen.
    Ich würde schon gerne studieren.... wenn ich es finanziell / mit unseren Lebensunständen momentan hinbekomme.... im Moment bin ich aber erstmal froh wenn ich mein Abi in der Tasche hab!

    LG

  6. #6
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    Standard

    Schüler BAföG musst Du nicht zurückzahlen , das ist ein reiner Zuschuss allerdings auch abhängig vom Einkommen Deiner Eltern.
    Wenn Du studierst wird das BAföG halb Zuschuss halb Darlehen gezahlt. Zurückzahlen musst Du dann erst wenn das Studium beendet wurde.

    Gruss Andy

  7. #7
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    Das heißt dann auch wenn ich dannach studiere kann ich das Schülerbafög "behalten".

    Das ansterben bedeutet dann hier im Satz: Wer jetzt mit der Schule fertig ist und studieren möchte und dafür Bafög möchte, muss dies hälftig zurückzahlen.

    Hab ich das dann richtig verstanden?

    (Ist aber echt missverständlich formuliert...)

    LG

  8. #8
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    genau so ist es. du hast das völlig richtig verstanden

  9. #9
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    Okay, Danke für die Hilfe!
    Ein Lichtblick!

    Wie ist das mit dem Elternunabhängigen Bafög???? Das hab ich noch nicht so ganz verstanden....

    LG

  10. #10
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    Ok, habs hier auf der Seite gefunden und nachgelesen!
    Kommt für mich nicht in Frage!

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