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Thema: Mein Freund, Kind und ich trotzdem BAFÖG?

  1. #1
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    Frage Mein Freund, Kind und ich trotzdem BAFÖG?

    Hallo

    Ich beginne im August 2009 eine Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen.
    (Meine erste Ausbildung)

    Ich wohne mit meinem Freund (nicht verheiratet) und meinem Sohn (6j) in einer wohnung.

    Mein Freund verdient 1376,60€ Netto.
    Ich selber habe kein Einkommen nur das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss von meinem Sohn.

    Da mir das Kindergeld abgelent wurde, bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich einen anspruch auf BAFÖG für Schüler habe.

    Eine Antwort wäre echt nett

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Warum wurde dir denn das Kindergeld abgelehnt? Bafög hat nichts mit dem Kindergeld zu tun, da es unabhängig davon beantragt und gezahlt wird. Das Einkommen deines Freundes spielt auch keine Rolle, da er dir nicht zum Unterhalt verpflichtet ist. Wie alt bist du denn?

    Für deine Schule müsstest du Schüler BAföG bekommen, jedoch unter Berücksichtigung des Einkommens deiner Eltern, also sozusagen elternabhängig.

  3. #3
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    Standard Kindergeld abgelehnt, die begrünung

    hallo,

    ich bin 22 Jahre alt.

    Das schrieb die Kindergeldstelle zur ablehnung:

    "Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ab dem Folgemonat der Begründung der Lebenspartnerschaft besteht kein Anspruch mehr auf das Kindergeld, weil ab diesem Zeitpunkt nicht mehr die Eltern des Kindes, sondern dessen Lebenspartner zum Unterhalt verpflichtet ist. Sie können sich unter Berücksichtigung des Unterhaltsbeitrages des Lebenspartners selbst unterhalten."

    Meine Mutter holt grad einen Schulabschluss nach und mein Vater (beide sind miteinander verheiratet) ist Arbeitslos, also beide harz 4 empfenger.

    Also müsste ich doch eigendlich anspruch auf BAFÖG haben, oder?

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Wenn ihr in einer Lebenspartnerschaft wohnt, dann wird das Einkommen des Lebenspartners angerechnet und das Einkommen der Eltern.

    Die Reihenfolge, wie das Einkommen angerechnet wird, findest du hier:
    http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/baf...nrechnung.html

    Ebenso sind auch dort die monatlichen Freibeträge zu ersehen.

  5. #5
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    hallo

    Wo steht das dass wir in einer "eingetragenen" Lebenspartnerschaft leben?

    Gibt es da trotzdem noch irgendwie eine möglichkeit BAFÖG oder Kindergeld zu bekommen?

    Denn das Geld ist wirklich knapp somal jetzt ab August zusatz kosen kommen wie z.B die Monatsfahrkarte usw.

    Ich würde es ja verstehen wenn wir verheiratet wären, aber das sind wir ja nicht. Wir wohnen ja bloß in einer gemeinsamen Wohnung.

  6. #6
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    Ich frage mich auch, wie die Kindergeldstelle darauf kommt, euch quasi zu unterstellen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu wohnen....

  7. #7
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    Du selbst hast das doch oben geschrieben mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft Wenn dem nicht so ist, dann besteht natürlich keine Unterhaltspflicht. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist das Pendant zur Eheschließung, jedoch für hom***uelle Paare.

    Wenn dies bei euch nicht vorliegt, dann kannst du weiterhin Kindergeld erhalten und bekommst BAföG. Gegen den Bescheid der Kindergeldstelle würde ich Einspruch einlegen und fragen, wo die ihre Ereknntnisse her haben und ob die mehr wissen als ihr

  8. #8
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    hallo

    Ich weiß aber nicht genau was ich da reinschreiben soll bei dem Wiederruf, da die am Telefon meinten das sei alles gerechtferigt. (Mit dem Ämtern kenn ich mich mal so überhaupt nicht aus)
    Als ich den Antrag ausgefüllt habe, habe ich nicht eingetragen das ich in einer Lebenspartnerschaft lebe. Ich habe ihn als "mein freund" eingetragen.
    Es ist schon wirklich dreist das die immer wieder eine möglichkeit finden sich vor zahlungen zu drücken.

  9. #9
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    "Ich habe ihn als "mein freund" eingetragen."
    Na ja, dann wird die Kindergeldstelle dreisterweise darauf geschlussfolgert haben, dass diese Partnerschaft eingetragen ist. Vielleicht um dem Staat in diesen Zeiten Geld zu sparen oder so.

    In den Widerspruch schreibst du einfach folgendes:
    Gegen ihren Beschei vom XX.XX.2009 lege ich hiermit fristgerecht Einspruch ein.
    Ich lebe ich keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft, mein Familienstand ist ledig.
    Ich beantrage daher die (Fortsetzung der) Zahlung von Kindergeld.
    MfG
    Rapunzelchen


    Ok!? ;-)

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