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Thema: BAB Anspruch Eltern geschieden und Mutter arbeitslos

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard BAB Anspruch Eltern geschieden und Mutter arbeitslos

    Hallo,

    ich weiss nicht ob ich das richtige Forum erwischt habe hab eine Frage zum BAB. Die Eltern sind geschieden, der Vater ist seit Dez 2008 wieder neu verheiratet und hat ein uneheliches Kind, die Mutter ist seit dem 1.4.2008 arbeislos, wegen schliessung der Firma. Beide Elternteile sind auch noch bei der Privatinsolvenz.

    So nun wurde das BAB nicht bewilligt, verlangt wurden Steuerbescheide von 2007. Ist das so korrekt? Es geht doch um jetzt und nicht was 2007 gewesen ist die Mutter ist doch nun auch arbeitslos. Der Ablehnungsbescheid bezieht sich vom 01.04.2009 - 31.01.2010 die Situation sieht doch nun anders aus, beigelegt wurden auch Insolvenzbescheid und der Arbeitslosgengeldbescheid aber darauf keine reaktion.

    Würde mich über eine Antwort freuen. Sollte Widerspruch eingelegt werden? Ich verstehe das ganze nicht....

  2. #2
    Gast
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    Standard

    Widerspruch einlegen ist erstmal nicht falsch, da man sich dadurch alle Möglichkeiten offen hält. Wird kein Widerspruch innerhalb der Frist (meistens 4 Wochen) eingelegt, verfallen die Ansprüche, da man dann automatisch die Ablehnung akzeptiert.

    Zumindest beim BAföG ist es so, dass die Berechnungsgrundlage auf den Zahlen von vor 2 Jahren beruht. Also 2007. Das ist so, weil man nach 2 Jahren in aller Regel den Einkommenssteuerbescheid für eben dieses Jahr hat. Sollte sich allerdings die Situation derart geändert haben, so kann man - zumindest beim BAföG, also denke ich auch bei BAB - einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann wird das aktuelle Jahr als Berechnungsgrundlage genommen, ABER sollte es dann Geld geben wird dies nur unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlt, weil dann noch mal alles geprüft wird, wenn für 2009 der Einkommenssteuerbescheid vorliegt.

    Klaro!? ;-)

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