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Thema: Schülerin an einer Berufsschule OHNE Ausbildung,Anspruch?

  1. #1
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    Standard Schülerin an einer Berufsschule OHNE Ausbildung,Anspruch?

    Hallo,
    ich bin 20 Jahre alt und zur Zeit besuche ich eine Berufsschule um mein Fachabi mit dem Schwerpunkt Wirtschaft zu machen.
    Dieses umfasst aber nur den schulischen Teil,eine Ausbildung mache ich nebenbei nicht.
    Meine Eltern sind geschieden und ich wohne zusammen mit meiner Mutter und Geschwistern in einem Haus.
    Deswegen jetzt erstmal meine Frage,ob mir derzeit Bafög zustehen würde.

    Im Moment bin ich noch in der 11.Klasse,würde nächstes Jahr wenn ich mein Fachabi erlangt habe sehr gerne ein Praktikum in Berlin machen,dass sich auf 6 Monate beläuft (ca. 500km entfernt von meinem Wohnort),da ich dieses machen muss,damit mein Fachabi als abgeschlossen gilt.
    Ich weiß aber leider überhaupt gar nicht,wie ich dort unterstützt werden würde,was eine Wohnung etc. betrifft (ob mir vllt. eine für ein halbes gestellt werden würde u.s.w.)

    Es wäre wirklich super wenn mir da jemand helfen könnte
    Geändert von Pikary (20.04.2009 um 01:44 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ein "Fachabi" ist keine Berufsausbildung.

    Du meinst, du macht den schulischen Teil der Fachhochschulreife, also auf einer Fachoberschule? Wenn du auf einer FOS bist, hast du nur Anspruch auf Schüler BaföG, wenn du einen eigenen Hausstand hast. Deine Eltern haben für dich eine Unterhaltspflicht, die zur Deckung deines Bedarfs herangezogen werden sollte. Deine Mutter leistet ja schon den Unterhalt dadurch, dass du bei ihr wohnst. Dein Vater muss Barunterhalt leisten.

    Bist du während des Praktikums noch Schülerin an der FOS?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Ein "Fachabi" ist keine Berufsausbildung.

    Du meinst, du macht den schulischen Teil der Fachhochschulreife, also auf einer Fachoberschule? Wenn du auf einer FOS bist, hast du nur Anspruch auf Schüler BaföG, wenn du einen eigenen Hausstand hast. Deine Eltern haben für dich eine Unterhaltspflicht, die zur Deckung deines Bedarfs herangezogen werden sollte. Deine Mutter leistet ja schon den Unterhalt dadurch, dass du bei ihr wohnst. Dein Vater muss Barunterhalt leisten.

    Bist du während des Praktikums noch Schülerin an der FOS?


    Nein,das Praktikum fängt erst nach Abschluss der Schule an.Man könnte es in der 12. im zweiten Halbjahr noch neben der Schule machen,damit man dann im Summer sozusagen ganz fertig ist,aber ich würds nen bisschen stressig finden,weil man ja auch viel für die Abschlussprüfungen lernen muss.

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Wenn du in dem Zeitraum keine Schülerin bist und das Praktikum auch nicht Bestandteil der Ausbildung, wirds für diese Zeit leider kein BAföG geben.

  5. #5
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    Das ist ja blöd...
    Alleine kann man sich sowas ja gar nicht leisten...
    Ist aber egal,dass es Bestandteil des Fachabis ist?
    Weißt du denn zufällig ob man sich da irgendwie anders Hilfe holen kann?

  6. #6
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    Hmm ich versteh das mit dem Bafög irgendwie nicht,auf der Seite steht,wenn man an einer Berufsschule ist würde man es bekommen
    Das ist alles so kompliziert

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Hallo Summer,

    wenn du ein Praktikum machst, bist du nicht mehr in der Berufsschule sondern in der Praktikumsstätte.

    LG

    Tinchen

  8. #8
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    Zitat Zitat von Tinchen Beitrag anzeigen
    Hallo Summer,

    wenn du ein Praktikum machst, bist du nicht mehr in der Berufsschule sondern in der Praktikumsstätte.

    LG

    Tinchen
    Heißt, mir wird nicht geholfen ? =(

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