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Thema: Ausziehen mit SchülerBAföG - Eigene Wohnung

  1. #1
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    Frage Ausziehen mit SchülerBAföG - Eigene Wohnung

    Hallo.
    Ich bin 18 Jahre alt und mache eine Ausbildung zum Sozialassistenten ( eine schulische Ausbildung, somit bekomme ich kein Lohn in dem Sinne). Derzeit wohne ich "noch" bei meinem Stiefvater eine Mutter gibt es auch noch diese wohnt aber bei ihrem Freund ( habe noch ein gutes Verhältnis zu ihr).

    Ich müsste normalerweise Unterhalt von meiner Mutter erhalten doch sie kann mir diese nicht zahlen das sie selbst Sozialhilfeempfängerin ist.Mein Stiefvater ist nicht Unterhaltspflichtig da er mich nicht adoptiert hat. Zu meinem leiblichen Vater habe ich keinen Kontakt! (hatte ich bisher auch noch nicht)

    Zu meinem Stiefvater habe ich nicht das beste Verhältnis und nach dem letzten Streit habe ich beschlossen auszuziehen.

    Nun die Sache ist ein wenig kompliziert.

    Ich hatte eim Amt seit dem ich 18 bin ein ANspruch auf ALG II was mir auch genhemigt wurde. Das erhielt ich bis anfang 2009 und ab dann bekam ich Schüler BAföG da ich wie gesagt eine Ausbildung mache die nicht bezahlt wird.

    Nun habe ich zusammen mit meiner Mutter besprochen das ich ihre alte Wohnung (400€ Warm, 53 m² mit ihrem Mobiliar) übernehmen kann, habe auch schon mit der Vermieterin geredet.

    Nun ist meine Frage ob ich in meinem Fall, der wie gesagt sehr kompliziert ist, die Wohnung vom Amt ganz gezahlt wird oder ich sie zum Teil mitbezahlen muss.

    (Bevor jemand sagt - ey die die Wohnung ist ja 3m² zu groß - ja meine Mutter musste noch 50 € aus eigener Tasche dazubezahlen.)

    Hoffe auf eine baldige Antwort!

    Vielen Dank im vorraus

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Leider ist das Schüler BAföG nicht für die Lebenshaltungskosten gedacht sondern nur für den Schulbedarf. Der Höchstsatz, der also möglich wäre, wären 72 €, die durch das BAföG gedeckt werden.

    In deinem Fall müsstest du auf Wohngeld oder Hartz IV ausweichen, da der Betrag wie gesagt nicht durch das Schüler BaföG gedeckt ist.

    Du solltest auch versuchen, möglicherweise über das Jugendamt, an Unterhalt von deinem leiblichen Vater zu kommen.

  3. #3
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    Standard http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/schueler-bafoeg/2008-ausziehen-mit-schuelerbafoeg-

    n deinem Fall müsstest du auf Wohngeld oder Hartz IV ausweichen, da der Betrag wie gesagt nicht durch das Schüler BaföG gedeckt ist

    interessant, wie geht das? ich dachte diese Förderungen schließen sich gegenseitig aus? Gruß noky

  4. #4
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    Das ist auch so entweder bafög oder aber Wohngeld. Beide geht nicht war zumindest bei mir früher so.
    Ich möchte ja auch eine Ausbildung zur Sozialassistentin beginnen (kann schon gleich in Klasse 2 einsteigen aufgrund des Abi´s.) ich wohne nicht mehr zu hause (seit 2 jahren nicht mehr) bin auch mal gespannt ob ich überhaupt bafög bekomme. Einer außem forum meinte das ich wohl wenn diese 212 euro bekommen würde. Also den grundbedarf.

  5. #5
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    hey leute
    also ich habe mal ne frage .
    ich wohne noch bei meiner mutter
    mit meinem vater habe ich keinen kontakt
    ich möchte nächstes jahr nach münster ziehen um dort eine schulische ausbildung zum sozialassistenten zu machen.
    denke mal ich bekomme den vollen satz bekomme an bafög.
    meine frage ist jetzt wie bezahle ich eine wohnung inm ünster bzw darf ich hinziehen ich wohne ca. 40 km entfernt

  6. #6
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    Standard

    Dann stell mal schnell den Kontakt zu deinem Vater her.

    Denn NAch § 11 Abs. 2 BAföG ist das Einkommen der leiblichen Eltern anzurechnen.

    Also Vater und Mutter.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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