Hallo
Ich habe eine frage und hoffe auf eure Hilfe.
Situation:
- Ich habe von 2002-2004 eine schuliche Ausbildung zu Kauffrau im Einzelhandel gemacht, habe schülerbafög bekommen, monatlich 192 euro.
- Juni 2004 habe ich diese ausbildung UNTERbrochen weil ich in Erziehungsurlaub gegangen bin
- Ich habe von Juni bis september 2004 noch bafög erhalten.
- nach dem erziehungsurlaub wollte ich die ausbildung weiter führen, dies war mir jedoch nicht möglich da es eine schuliche ausbildung war die damals vom arbeitsamt gefördert worden ist und genau so eine Fördermaßnahme hat nur einmalig statt gefunden. es war keine schulklasse mehr da in die ich hätte einsteigen können, ausbildung konnte ich NICHT weiter machen.
-2009 möchte ich die externe Abschlussprüfung zu Verkäuferin machen, ich bin bereits zugelassen.
Nun fordert das Bafög am eine Rückzahlung vom Bafög von Juni-september 2004 zurück (knapp 600 euro) da ich diese ausbildung damals nicht UNTERbrochen habe, sondern nun davon ausgegangen wird das ich sie ABGEBROCHEN habe und weil ich bisher keine ausbilung wieder aufgenommen habe die nach bafög förderfähig ist.
das ist ja auch alles richtig ..aber...
1. war es mir nicht möglich die ausbildung weiter zu machen (wurde mir auch von der berufsschule bestätigt)
2. mache ich die externe abschlussprüfung und habe somit ja dann eine abgeschlossene ausbildung.
wie gesagt, habe ich damals die ausbildung Kauffrau im EH gemacht, und beende nun 2009 die Prüfung zur Verkäuferin.
Ist die bafög rückforderung wirklich rechtens.
ein anruf beim bafög am ergab nichts. die externe abschlussprüfung würde nicht zählen da es auch nicht der gleiche beruf ist wie ich ursprünglich die ausbildung zur kauffra gemacht habe.
Bitte helft mir!
Danke
Glaube schon das diese rechtens ist,meine die tage gelesen zu haben,das wenn man in erziehungsurlaub geht,für diese zeit kein bafög erhalten darf.also wirst du in den sauren apfel beißen müssen und es zurück zahlen.
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