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Thema: Teilerlass so kombinierbar?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.02.2012
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    1

    Standard Teilerlass so kombinierbar?

    Ich habe im Jahr 2007 mein Studium mit der Abschlussprüfung und 2 Monate vor der Förderungshöchstdauer (BaföG) beendet. Die Note gehörte nicht zu den besten 30 %. Dann 10 Monate später, also nach der Förderungshöchstdauer habe ich die Prüfung als Notenverbesserung wiederholt und gehörte dann zu den besten 30%.
    Kann ich nun jeweils den leistungsabhängigen Teilerlass wie auch den studiendauerabhängigen Teilerlass mit 2 Prüfungen beantragen oder muss ich mich für eine Prüfung entscheiden.???

    Vielen Dank!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Teilerlass so kombinierbar?

    Klare Frage,
    kurzer Tipp!

    Wende Dich vertrauensvoll an das Bundesverwaltungsamt in Köln!
    Adresse steht auf dem BAFöG-Bescheid.
    Und das BVA meldet sich rechtzeit bei Dir, wenn sie Geld haben wollen.
    Dann ist noch genügend Zeit, Fragen bzgl. Nachlässe etc. zu besprechen.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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