Hallo,

ein Schüler besucht die Berufsoberschule in Bayern und hat über das Jahr viele Fehltage angesammelt (ärztlich entschuldigt) und auch sehr wenige unentschuldigte z. B. weil der Schüler Mittwochs nicht vormittags zum Arzt ist sondern erst Nachmittags hin wollte, da allerdings alle Praxen geschlossen sind und er somit kein Attest vorzeigen konnte. Die unentschuldigten Fehltage kann man in diesem Fall jedoch summiert an einer Hand abzählen. Von den Noten her sieht es auch eher schlecht aus (öfters mal 0 Punkte). Man hört ja öfters davon, dass bei mehr als 5 unentschuldigten Fehltagen die Prüfungszulassung nicht gewährt wird und das Bafög am Ende des Jahres für diese Tage gestrichen wird. Auch kann ja wegen Schlechtleistung bzw. schlechten Noten die Teilnahme an der Prüfung untersagt werden. Wie wäre es denn nun bei entschuldigten Fehltagen? Kann einem Schüler da ab einer gewissen Anzahl auch die Zulassung zur Prüfung entzogen werden? Angenommen die Lehrer sagen nun die Noten wären so schlecht gewesen, weil der Schüler sich immer zu wenig auf den Schulstoff vorbereitet hat bzw. Hausaufgaben nicht erledigte und man werde eine Meldung an das Bafögamt geben, weil sie glauben der Schüler ist ja nur pro forma angemeldet um Bafög zu beziehen. Kann der Schüler da auch mit Behörden Ärger bekommen, dass sie z. B. für das komplette (gescheiterte) Schuljahr das ganze ausbezahlte Geld wieder zurückfordern oder dürfen die höchstens für ein Wiederholungsjahr das Bafög streichen?

Wäre für Antworten sehr dankbar!