Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Wochen den Kostenbescheid wegen Bafög-Rückzahlung bekommen. Am 30.04. ist die erste Rate fällig bzw. bis spätestens 30.06. die ersten 315€.
Jetzt zu meiner Situation: Ich bin momentan als angestellter Lehrer tätig und verdiene seit Oktober 2011 mehr als 1070€ (Freibetrag!), müsste also 105€ monatlich bezahlen. Da ich im April aber Nachwuchs erwarte (dann wenn die erste Rate fällig wäre), erhöht sich dann der Freibetrag um den Kinderfreibetrag auf 1555€ und ich wäre wieder fein raus, da die addierten Freibeträge höher als mein aktuelles Gehalt sind, müsste also nichts zurückzahlen.
Nun meine Frage: Kann ich jetzt schon einen Antrag auf Zahlungsaufschub beantragen mit dem Hinweis, dass im April Nachwuchs da ist (Nachweis müsste ich dann nachreichen) oder soll ich noch warten?
Was hat es mit dem Hinweis auf sich, dass die Freistellung auch rückwirkend für längstens vier Monate vor dem Antragsmonat erfolgen kann?
Herzlichen Dank für Ihre/Eure Antworten
Gruß
@ Toebl
Versuch macht Kluch...
Diese Anfrage solltest Du ans Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) schicken.
Dort bekommst Du die Bestätigung bzgl. Zusatzfreibeträge.
Doch das Vorhaben: Stundung/Aufschub beantragen bis genügen Kinder da sind und nix mehr zurückzuzahlen währe, solltest Du Dir von der Pädagogenbackeputzen.
Auch unter Nicht-Akademikern wird dieses Verhalten mißbilligt.... Schnorrer
Sorry, nimm es nicht ganz persönlichdoch das mußte gesagt werden....
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Du bekommst vom BVA Unterlagen zugesandt, mit dem Hinweis, nach der Geburt des Kindes, diese Unterlagen zurückzuschicken. Kommt das Kind im Mai, muß die Rate für April gezahlt werden.
Rückwirkend für 4 Monate bedeutet, grob gesagt, man eine vierteljährliche Ratenzahlung verpennt, bekommt eine Mahnung, kann aber nicht zahlen, weil Einkommen zu gering, dann kann man bis zu 4 Monate rückwirkend freigestellt werden.
Danke für die Antworten. Ich hab mich auch noch schlau gemacht und werd erst im April nach der Geburt den Antrag stellen. Hab es übersehen, dass man 4 Monate rückwirkend freigestellt werden kann. Die erste 3monats-Rate wäre ja eh erst Ende Juni fällig...
Passt also alles
@franjo: Danke für die Schelte, aber als angestellter Lehrer (der unter der Woche wieder in einer schnöden WG wohnen muss, weit weg von seiner Frau, weils anders nicht geht) mit schwangerer Frau zu Hause und nur 67% Deputat bleibt nicht mehr so viel übrig. Und wenn dann noch BaföG dazu käme....
@ Toebl
OK, Rückntwort ist angekommen. Doch Du kennst die sog. Sparfüchseaus dem Akademikerbereich.
Und als Lehrer ohne Vollstelle... sicher... da kann es knapp werden.
Ich wünsche Dir und Deiner Frau eine gute Zeit und baldigst eine volle Stelle!![]()
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