Hallo,
ich habe trotz intensiven Suchens nirgendwo eine abschließende Antwort darauf bekommen. Sowohl ich als auch meien Frau haben nun die Information bekommen, dass ab Mitte des Jahres das Bafög zurückzuzahlen ist. Ich verdiene derzeit ca. 1650€ netto und meine Frau bezieht ca. 750€ Elterngeld.
Wie gestalten sich denn hier nun die Freibeträge? Die Freibeträge jeweils für den Ehepartner dürften durch eigenes Einkommen bzw. Elterngeld jeweils 0€ betragen. Interessanter wird es bei unserem Kleinen, denn nirgendwo im Gesetzestext steht, wem der Freibetrag anzurechnen ist und auch der Antrag auf Freistellung enthält keinerlei Nachfrage, ob der Freibetrag des Kindes schon für einen anderen Antrag genutzt wird.
Ist es hier also wirklich so, dass der Freibetrag des Kindes beiden Elternteilen zugerechnet werden kann?
Ich: 1650€-1070€-485€= 95€
Frau: 750€-1070€-485€=-805€
Demnach müsste mein Rückzahlungsbetrag verringert werden und meine Frau liegt weit unterhalb jeglichen Einkommens für eine Rückzahlung.
Bzgl. einkommensabhängige BAföG-Rückzahlung
Bei der einkommensabhängigen Rückzahlung wird jeder Darlehensnehmer einzeln bewertet
Soll bedeuten (§ 18a BAföG), daß jeder DN seinen persönlichen Freibetrag hat.
Wird ein Freibetrag für den/die Ehepartner/in gewünscht, dann fragt das Bundesverwaltungsamtes (BVA) nach dem Einkommen dieser Person.
Jetzt zu EuchDa Eure Ehepartner jeweils eigene Einkünfte haben welche den Freibetrag überschreiten, entfällt m. W. der Ehegattenfreibetrag.
Aber....jeder DN erhält seinen "eigenen" Kinderfreibetrag.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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