hallo zusammen,
ich habe ab 2003 bis 2007 studiert und vorausleistungen erhalten. studium erfolgreich abgeschlossen. habe sogar einen antrag auf erlass wegen guten abschluß erhalten und eingereicht, aber davon auch nichts mehr gehört :-(. nach abstimmung mit dem bafögamt in dieser zeit war die aussage, dass die rückzahlungsverpflichtungen durch meinen vater geprüft werden. ich hatte 2009 immer mal wieder nachgefragt wie der status der forderung an meinen vater ist. ich habe dann immer die nachricht erhalten, dass es keine neuen erkenntisse gibt. jetzt haben 2011 und der eigentliche rückzahlungsbeginn (nach 5 jahren) dürfe demnächst beginnen. meine frage ist jetzt, wer muss zahlen? es ist für mich sehr wichtig, da ich die nächsten jahre planen muss, da meine frau auch bafög erhalten hat und ab nächsten jahr zahlen soll. es ist deshalb wichtig, weil ich vater werde.
vielleicht kann jemand dazu was sagen.
grüße und danke
helmut
Hallo Helmut,
zahlen mußt Du.
Die Darlehensanteile der Beträge werden zunächst auf Dein "BAföG-Darlehenskonto" gebucht.
Rückzahlungen, egal von wem, werden Deinem Darlehenskonto (zur Hälfte) gutgeschrieben.
So sind die vorausgeleisteten Darlehensbeträge von Dir zu erstatten... es sei denn.... Dein Vater hat die übergeleiteten Beträge dem BAföG-Amt erstattet.
Tz. 37.1.9 BAföG-VwV = Die von den Eltern auf Grund der Übergangsanzeige geleisteten Zahlungen werden zunächst auf das Darlehen und zuletzt auf den als Zuschuss geleisteten Teil des Bedarfs angerechnet.
hallo,
d.h. mein vater kann sich gemütlich überlegen ob er zahlt oder nicht, und er wird es ja nicht machen, weil sonst hätte er ja schon unterhalt gezahlt. das ist doch dann absoluter quatsch mit den vorrausleistungen. wenn er nicht zahlt ist das dem bafögamt egal. so weit mit bekannt war sollte eigentlich mal eine klage gegen meinen vater erfolgen, aber ich habe nie was davon gehört, woher weiß ich das etwas in diser richtung passiert ist. kann das bafögamt sich aussuchen, ob sie klagt oder nicht? ich hab gestern abend meine unterlagen durchgeschaut und gesehen, dass mein vater immer eine aufforderung, für jeden bewilligungszeitraum erhalten hat, die bafögbeträge zu zahlen. ich gehe davon aus, dass er das nie gemacht hat.
ist es erlaubt, die eigene bafögakte beim bafögamt einzusehen? so wie man gesetzlich den anspruch hat seine eigene personalakte einzusehen?
grüße helmut
Hallo Helmut,
natürlich kannst Du Einblick in deine BAföG-Akte verlangen. Rufe nur ein paar Tage zuvor beim STW an und vereinbare einen Termin; sicherlich liegt Deine Akte schon im Kellerarchiv.
Und bedenke, derzeit ist bei den STW´en Hochbetrieb bzgl. Neuanträge. Erfahrungsgemäß wird es dort ab ca. Mitte November etwas ruhiger.
Ach ja, die STW´e versuchen schon den Unterhaltspflichtigen, hier: Vater, zur Kasse zu bitten. Nur, wenn der Vater tatsächlich nicht leistungsfähig ist, dann nützt seitens des STWe auch keine Klage gegen den Vater.
Vorausleistungen werden beantragt mit der Formulierung.... zahlt nicht.... und ist dadurch die Ausbildung gefährdet....
Also, Du hast Geld - wie "normales BAföG" - erhalten um studieren zu können.
Du müßtest nur - wie andere Studis auch - maximal 10.000 € zurückzahlen. Und die nicht unerheblichen Darlehensnachlässe etc. könntest Du auch noch einstreichen.
Also, worüber beschwerst Du Dich?
Bedenke... hättest Du Deinen Vater selbst auf Unterhalt verklagt, hättest Du nach sehr langer Zeit ein Urteil erhalten... aber immer noch kein Geld! Und Dein Studium mit dem guten Abschluß wäre in weiter Ferne gerückt. So ist es halt; das Unterhaltsrecht §§ 1601 ff BGB ist manchmal etwas einseitig und ungerecht
Normalerweise informieren die STW den Studierenden darüber, daß der Unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht werden konnte und deshalb der Darlehensanteil vom Stud. zurückgezahlt werden.![]()
hallo,
ich wollte mich nicht direkt beschweren, nur leider ist es wirklich so, dass ich zeit zwei jahren gar keine information erhalten habe und mich frage ob ich noch informiert werde. man muss ja sein leben planen können und natürlich war ich auch sehr froh den baföganspruch zu haben, weil sonst hätte ich wirklich nicht studieren können. ist ist auch nicht so das ich mir zweit jahre keine gedanken gemacht habe, doch der mitarbeiter sagte 2009 er würde sich melden. bisher nichts passiert .-(.
hast du noch ein tipp wie ich mich vor dem rückzahlungsbescheid verhalten soll?
grüße helmut
Hallo Helmut,
Du hast bis 2007 BAFöG erhalten, egal in welcher Form.
Dann müstest Du ab ca. 2012 die ersten 315 € (3x105 €) ans BVA überweisen.
Das BVA meldet sich bei Dir und unterbreitet Dir Angebote bzg. Darlehensnachlässe u.s.w.
Dann wäre es an der Zeit zu reagieren und auf das ggf. noch offene Vorausleistungsverfahren hinweisen.
Wiederspruch bringt nichts, da die BAFöG-Bescheide - mit dem Ausdruck des Darlehensanteils - zunächst bestandskräftig sind und lediglich durch das STW geändert werden können.
Also, zum Jahresende das STW anschreiben, wie schon oben vorgeschlagen.
Dann auf die Post des STW und des BVA warten.
Doch sollte das BVA auf Zahlungen drängen, dann Zahlungen leisten "unter dem Vorbehalt der abschließenden Klärung des Überleitungsverfahrens § 37 BAföG).
Ich würde - trotz Einspruch - die ersten Raten leisten, denn dem BVA fehlt bei "Nichtzahlern" der Humor.
U. U. bekommst Du das Geld ja zurück.
Viel Glück!
fj
hallo,
ich wollte nach langer zeit noch einmal auf das thema zurück kommen.
ich hab jetzt den festellungsbescheid erhalten zur rückzahlung meines befögs.
da ich das bafög ja als vorrausleistung nach §36 baföggesetz erhalten habe muss ich ja einen widerspruch einlegen.
was muss da alles drin stehen und welche auswirkung hat das dann vorerst?
grüße und danke
Erkundige Dich beim BAföG-Amt, ob diese von Deinem Vater Geld erhalten haben.
Wenn Dein Vater keine Zahlungen geleistet hat, dann kommst Du mit einem Widerspruch auch nicht viel weiter.
Doch... Versuch macht Kluch...
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
hallo,
der sachbearbeiter hat mir gesagt, dass ich widerspruch einlegen soll, weil bisher noch nicht entgültig entschieden ist wie mein vorrausleistungsverfahren ausgeht.
grüße und danke
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