Folgendes habe ich hier (BAföG Rückzahlung - Tilgung) gelesen:
"Mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz zum 01.10.2010 wurde der Teilerlass aufgrund guter Leistungen und/ oder schnellen Studiums ersatzlos abgeschafft. Diese Teilerlassmöglichkeit wird letztmalig zum 31.12.2012 gewährt."
Ich habe mein Studium 2010 abgeschlossen. Kann ich noch von dem Teilerlass profitieren, auch wenn ich erst 2015 mein Darlehen zurückzahle? Falls nicht, kann ich dann vorzeitig (vor Ende 2012) zurückzahlen?
Eine weitere Frage:
Ich habe mein Bachelor-Studium ein Semester vorzeitig beendet, allerdings nur im Master-Studium Bafög erhalten. Wird dies für den Teilerlass bei schnellem Studium berücksichtigt?
Danke im Voraus für Antworten!
Ich habe mein Studium 2010 abgeschlossen. Kann ich noch von dem Teilerlass profitieren, auch wenn ich erst 2015 mein Darlehen zurückzahle? Falls nicht, kann ich dann vorzeitig (vor Ende 2012) zurückzahlen?
Ja, mit dem 31.12.2012 ist das letzte Prüfungsdatum gemeint.
Ist das so verständlich?
Zur zweiten Frage:
Versuch Dein Glück Erlass gibt es m.W. nur für das geförderte Studium
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