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Thema: Freistellung von der Rückzahlung

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.07.2011
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    1

    Standard Freistellung von der Rückzahlung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Freistellungssätzen. Wieviel darf man netto verdienen, um von der Freistellung der Rückzahlung befreit zu werden?

    Ich bin für drei Jahre freigestellt worden, da ich eine Ausbildung begonnen habe. Die Ausbildung habe ich abgebrochen, lag aber mit meinem Verdienst immer unter 1.040,00 Euro. Nun bin ich arbeitslos und würde gern eine erneute Freistellung beantragen. Ist es wirklich so, dass dieser Freibetrag für mein Einkommen gilt, obwohl mein man erheblich mehr verdient als ich und ich Steuerklasse V habe.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    LG
    Clarissa

  2. #2
    Benutzer
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    04.02.2010
    Beiträge
    79

    Standard AW: Freistellung von der Rückzahlung

    Hallo,

    das Nettoeinkommen beträgt 1070 Euro. Bei der Einkommensberechnung wird nicht das Familieneinkommen berechnet, sondern immer das Einkommen des Rückzahlers. und daher wird die Steuerklasse ignoriert.
    Gruß
    Glückskeks

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