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Thema: Nach 4 Jahren Schülerbafög zurückzahlen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Ausrufezeichen Nach 4 Jahren Schülerbafög zurückzahlen?

    Hallo zusammen,

    ich habe bis Dezember 2007 Schülerbafög erhalten. Jetzt bekomme ich nach knapp 4 Jahren ein Schreiben vom Bafögamt in dem steht das mir damals für den 08.2007-12.2007 Bafög unter Vorbehalt der Rückforderung bewilligt wurde da sich das Einkommen meiner Mutter nicht abschließend feststellen ließ.

    Ich soll jetzt noch Unterlagen meiner Mutter(Einkommensteuererklärung,Rentenbescheide etc.)nachreichen.

    1)Wieso holt man nach 4 Jahren meine Akten wieder aus dem Schrank?

    2)Kann man jetzt nach 4 Jahren überhaupt noch Geld von mir verlangen oder ist es längst verjährt?

    Danke für eure Antworten,

    Lara

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Nach 4 Jahren Schülerbafög zurückzahlen?

    Normalerweise hättet ihr die entsprechenden Einkommensnachweise dem Amt vorlegen müssen. Ihr habts (noch) nicht getan, also kommt die Aufforderung. Und da der Bescheid unter Vorbehalt ist, können die das.
    Wenn die Unterlagen nicht eingehen, kannst du davon ausgehen, dass der komplette BWZ zurückgefordert wird, weil davon ausgegangen wird, dass das Einkommen hoch genug war, so dass kein Förderanspruch bestand.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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