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Thema: Verfrühte Rückzahlungsaufforderung?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Verfrühte Rückzahlungsaufforderung?

    Hallo,

    ich habe diese Woche die Rückzahlungsaufforderung vom BVA erhalten.
    Nun habe ich den Eindruck, dass dies etwas verfrüht geschieht.

    Ich habe von 10/2005 bis 07/2008 BaföG erhalten.
    In 2008 wurde ich zwangsexmatrikuliert.

    Sollte ich die Aufforderung nicht eher 2013 bekommen (5 Jahre nach der letzten Zahlung)?
    Die Förderungshöchstdauer meines ehemaligen Studienganges sind 9 Semester (falls dies zutrifft müsste ich erst 2015 mit der Rückzahlung beginnen).

    Weiß jemand, weshalb ich jetzt schon die Rückforderung erhalten habe?
    Kann es damit zu tun haben, dass ich von der Uni ausgeschrieben worden bin?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  2. #2
    Benutzer
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    04.02.2010
    Beiträge
    79

    Standard AW: Verfrühte Rückzahlungsaufforderung?

    Hallo,

    in dem Feststellunsbescheid des BVA wird Dir Deine Förderungshöchstdauer mitgeteilt, danach richtet sich Dein Rückzahlungsbeginn. Überprüfe das mal. Das BVA übernimmt die Förderungshöchstdauer von Deinem Studentenwerk. Wenn die Förderungshöchstdauer Deiner Meinung nach falsch ist, so leg doch schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid ein.
    Gruß Glückskeks

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