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Thema: Bafög-Rückforderung nach bereits erfolgter Tilgung

  1. #1
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    Standard Bafög-Rückforderung nach bereits erfolgter Tilgung

    Hallo,
    ich habe im Juli 2006 mein Studium (innerhalb der Förderungshöchstdauer) abgeschlossen. Dementsprechend erhielt ich vor einigen Monaten meinen Rückzahlungsbescheid. Da ich mich für eine vorzeitige, komplette Rückzahlung entschied, ist das Darlehen inzwischen getilgt und ich sah das Thema Bafög als erledigt an... bis heute.
    Heute (also nach fast 5 Jahren) erhielt ich vom Studentenwerk einen neuerlichen Bescheid, auf dem ein Rückforderungsrestbetrag von 156,00 EUR ausgewiesen ist. Wie dieser Betrag zustande kommt und warum erst jetzt, ist mir völlig schleierhaft.
    Meine Frage ist nun: Bin ich, trotz bereits erfolgter vollständiger Tilgung des Darlehens, überhaupt noch verpflichtet, dieser Forderung nachzukommen? Sind die Ansprüche nicht verjährt/verwirkt?

    Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe! :-)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Bafög-Rückforderung nach bereits erfolgter Tilgung

    Bei der ganzen BAföG Geschichte handelt es sich um einen Verwaltungsakt, daher beträgt hier die Verjährungsfrist 30 Jahre.

    Es wäre aber dennoch sehr interessant zu erfahren, warum das Studentenwerk nachfordert.

  3. #3
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    Standard AW: Bafög-Rückforderung nach bereits erfolgter Tilgung

    @ S.W.: was ist rausgekommen?

    habe ebenfalls einen brief mit einer forderung erhalten, obwohl ich vor jahren die bafögschuld vorzeitig und komplett zurückbezahlt habe. nun erhielt ich von der bundeskasse halle eine mahnung wegen eines noch ausstehenden tilgungsbetrages über 223 €.

    frag mich nur, was noch offen sein soll, wenn ich die bafögschuld voll zurück gezahlt habe...

  4. #4
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    Standard AW: Bafög-Rückforderung nach bereits erfolgter Tilgung

    so.

    hab mit einer freundlichen dame vom amt dort gesprochen. es war ja auf der mahnung eine kontaktmöglichkeit aufgeführt. man stelle sich vor: die hatten meine rückzahlung einfach "vergessen" einzutragen. so schickten sie mir die erste tilgung zu. ich hätte den vollen betrag nochmals bezahlen dürfen!

    nun bin ich gespannt, ob ich die zugesagte schriftliche bestätigung über die bereits 2007 erfolgte rückzahlung meiner ganzen bafög-schuld erhalte oder ob nächste woche der gerichtsvollzieher klingelt.

    unglaubliche schlamperei.

  5. #5
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    Standard AW: Bafög-Rückforderung nach bereits erfolgter Tilgung

    hallöli noch mal.

    das amt hats mir tatsächlich schriftlich bestätigt, dass keinerlei forderungen mehr offen sind. den brief werd ich einrahmen.

    na dann, ich bin dann mal weg hier.......

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